Ein ehemaliges Vorstandsmitglied der Varengold Bank ist wegen seiner Rolle in Cum-Ex-Geschäften verurteilt worden und erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr. Das Landgericht Bonn, das ihn am Donnerstag (15.1.) verurteilte, zog zudem 1,6 Millionen Euro aus seinem Vermögen ein, wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte.

Umfangreiche Kooperation mit den Ermittlern
Der Verurteilte, der nur als Hans D. identifiziert werden kann, war einer der ersten Beschuldigten, die im Cum-Ex-Komplex umfangreich mit den Behörden zusammenarbeiteten. Er nannte den Ermittlern bislang unbekannte Informationen und zahlte bereits früh 1,5 Millionen Euro der nun auch formell eingezogenen Summe zurück, was ihm einen erheblichen Strafnachlass einbrachte.

Das Bonner Gericht zog zudem 2,5 Millionen Euro von der Varengold Bank ein. Der Steuerschaden war bereits früher ausgeglichen worden (Az: 62 KLs 2/25).

Verteidiger betont außergewöhnliche Zusammenarbeit
"Seit neun Jahren hat mein Mandant umfassend kooperiert", erklärte sein Verteidiger Björn Gercke auf Anfrage. "Das Gericht hat festgestellt, dass er nicht nur als einziger Beschuldigter im gesamten Cum-Ex-Komplex Sachverhalte aufgeklärt hat, die den Ermittlern gänzlich unbekannt waren. Er hat auch als bislang Einziger bereits vor Beginn der Verhandlung seinen Gewinn vollständig zurückgezahlt."

Cum-Ex-Täter nutzten aus, wie früher Dividendensteuern erhoben wurden. Mittels Aktien-Leerverkäufen und anderen Geschäften erreichten sie, dass Steuern doppelt zurückerstattet wurden. In Deutschland wird gegen rund 1.800 Personen aus der Finanzbranche ermittelt.

Bezug zu früherem Varengold-Verfahren
Der Fall von Hans D. gehört zum selben Komplex, in dem bereits Sebastian Qureshi, der frühere Vorstandsvorsitzende des Hamburger Instituts, im Jahr 2024 verurteilt wurde. Dabei ging es um einen Steuerschaden von 92 Millionen Euro. Qureshi wurde zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt, die er seit einem Jahr verbüßt. Er hatte im Prozess ein Geständnis abgelegt.

Bank prüft Rechtsmittel
Die Varengold Bank, die sich derzeit in Ascory Bank umbenennt, erklärte, sie prüfe, ob sie gegen die Einziehung Rechtsmittel einlegen werde. Der Betrag sei bereits im Jahresabschluss 2024 zurückgestellt worden, sodass sich das Urteil nicht weiter auswirke.

Die Bank kooperiere seit Jahren mit den Behörden, um entsprechende Sachverhalte aufzuklären. Aus heutiger Sicht erkennbare Risiken seien auf Grundlage einer im Oktober beendeten Sonderprüfung der Bafin bilanziell berücksichtigt worden. (mb/Bloomberg)