Ein ehemaliger Banker der Macquarie Group ist in Deutschland wegen versuchter Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit einem Cum-Ex-Fall im Volumen von 320 Millionen Euro schuldig gesprochen worden. Das Landgericht Bonn verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung.

Der 50-Jährige Philipp G. ist der erste ehemalige Mitarbeiter einer großen internationalen Investmentbank, der im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Steuerskandal vor Gericht stand. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung von 150.000 Euro an – jener Gewinnanteil aus den Geschäften, den er als Bonus erhalten hatte.

Gericht erhebt schwere Vorwürfe
"Zum ersten Mal befassen wir uns mit einem Prime Broker, ohne dessen umfangreiche Finanzierung Cum-Ex nicht möglich gewesen wäre", sagte der Vorsitzende Richter Frederik Glasner am Donnerstag (16.7.). Macquarie sei über Jahre hinweg mit Wissen der obersten Führungsebene an Cum-Ex-Geschäften beteiligt gewesen.

Während des Prozesses räumte Philipp G. seine Beteiligung an Cum-Ex-Geschäften aus dem Jahr 2011 ein. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren gefordert, die Verteidigung plädierte auf ein Jahr.

Mittleres Management ohne Entscheidungsbefugnis
Nach Auffassung des Gerichts gehörte Philipp G. zwar dem mittleren Management an und entschied nicht darüber, ob die Bank die Geschäfte einging. Er sei jedoch keineswegs eine unbedeutende Figur gewesen. Er koordinierte die Transaktionen während der Dividendensaison 2011 und habe aus internen Vermerken erfahren, dass Gewinne dadurch erzielt wurden, dass eine nur ein Mal gezahlte Steuer zwei Mal erstattet wurde.

Nach Angaben des Richters war Macquarie damals bereits seit Jahren ein zentraler Akteur im Cum-Ex-Geschäft und übernahm dabei verschiedene Rollen – vom Leerverkäufer über den Käufer bis hin zum Verleiher von Aktien. Die Bank habe mindestens seit 2007 Dividend-Arbitrage-Geschäfte betrieben. Die im Verfahren erhobenen Beweise hätten gezeigt, dass die Führungsebene darüber vollständig informiert gewesen sei und die Geschäfte gebilligt habe.

Geständnis und Kooperation wirken strafmildernd
Die in diesem Verfahren strittigen Steuererstattungen wurden letztlich nicht ausgezahlt, weil die Finanzbehörden misstrauisch geworden waren. Nach Angaben des Gerichts erzielte Macquarie dennoch rund 60 Millionen Euro an Gebühren, da diese nicht vom Erfolg der Steuererstattungsanträge abhängig gewesen seien.

Dass die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde, begründete das Gericht mit der umfassenden Zusammenarbeit des Angeklagten mit den Ermittlern und seinem vollständigen Geständnis. Zudem lägen die Taten bereits 15 Jahre zurück, und der ehemalige Banker sei seit Jahren mit den Ermittlungen konfrontiert.

Weitere Verfahren erwartet
Nach der Verurteilung von Philipp G. wird erwartet, dass weitere ehemalige oder aktuelle Macquarie-Mitarbeiter angeklagt werden. Die Bank hatte erklärt, dass bis zu 100 frühere und heutige Beschäftigte von den Ermittlungen betroffen seien, darunter auch Konzernchefin Shemara Wikramanayake und ihr Vorgänger Nicholas Moore.

In einer Investorenpräsentation hatte Macquarie Anfang des Jahres zudem mitgeteilt, zusätzliche Rückstellungen für mögliche finanzielle Belastungen gebildet zu haben. Hintergrund sind weitere Zivilklagen im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal. (mb/Bloomberg)