Der frühere Steueranwalt Hanno Berger, der als "Spiritus Rector" der Cum-Ex-Geschäfte in Deutschland gilt, soll nach einem Beschluss des Landgerichts Bonn insgesamt zehn Jahre Haft verbüßen.

Die Kammer hatte Anfang Mai die Gesamtfreiheitsstrafe festgesetzt aus den zwei Haftstrafen, zu denen Berger wegen seiner Rolle bei Cum-Ex-Geschäften in zwei getrennten Strafprozessen verurteilt worden war.

Zwei Urteile zusammengeführt
Das Landgericht Bonn hatte Berger im Dezember 2022 zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Landgericht Wiesbaden verurteilte ihn im Mai 2023 zu acht Jahren und drei Monaten. Aus beiden Strafen musste eine Gesamtstrafe gebildet werden.

Berger spielte eine zentrale Rolle bei Cum-Ex-Geschäften. Zunächst war er als Rechtsberater tätig, später warb er vermögende Investoren für die Geschäfte an und investierte auch selbst. Im Jahr 2012 setzte sich Berger in die Schweiz ab, nachdem seine Kanzlei in Frankfurt durchsucht worden war. Fast zehn Jahre später wurde er schließlich ausgeliefert.

BGH bestätigte Urteile
Bis heute beharrt Berger darauf, nichts Unrechtes getan zu haben. Die Geschäfte, bei denen eine einmal gezahlte Steuer auf Dividendenerträge mehrfach erstattet wurde, seien nach dem damals geltenden Recht zulässig gewesen.

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH), der beide Strafurteile gegen Berger bestätigte, trifft dies jedoch nicht zu. Auch vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterte Berger mit seiner Rechtsauffassung. (mb/Bloomberg)