Cum-Ex-Urteil rechtskräftig: "Ungenierter Griff in die Staatskasse"
Mehrjährige Haftstrafen gegen die beiden KVG-Geschäftsführer Götz K. und Thomas U. sind nun rechtskräftig geworden, nachdem sie die gegen das Urteil eingelegten Rechtsmittel zurückgezogen haben.
Ende vergangenen Jahres verurteilte die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München I zwei Geschäftsführer der seit 2020 insolventen KVG Avana Invest zu Freiheitsstrafen von jeweils fünf Jahren und drei Monaten. Nun ist das Urteil rechtskräftig.
Die Angeklagten Götz K. und Thomas U. hatten in der Hauptverhandlung eingeräumt, im großen Stil Cum/Ex-Geschäfte betrieben zu haben, legten dann aber gegen die bereits ergangenen Urteile Berufung ein. Wie das Landgericht München kürzlich mitteilte, nahmen sie jedoch inzwischen das Rechtsmittel zurück. Damit erlangt die Entscheidung vom 13. Dezember 2024 Rechtskraft.
Steuerschaden in Höhe von 343 Millionen Euro
Die Staatsanwaltschaft bezifferte in ihrer Anklage den angerichteten Steuerschaden auf rund 343 Millionen Euro. In der mündlichen Urteilsbegründung bezeichnete die Vorsitzende Richterin Andrea Wagner die Taten der Angeklagten als "ungenierten und beispiellosen Griff in die Staatskasse, von dem neben den Angeklagten selbst nur ein sehr kleiner Kreis von äußerst wohlhabenden Personen profitiert" habe.
Avana Invest gilt als Pionier von ETF-Investments und machte in der Sachwerte-Welt von sich reden, als sie die umstrittenen Immobilienfonds von Fairvesta in die Verwaltung übernahm. (tw)















