Cum-Ex: Warburg erringt Teilsieg vor Gericht
Punktgewinn für Warburg: Das Landgericht Hamburg sieht den Broker TP ICAP in einem Cum-Ex-Haftungsverfahren grundsätzlich in der Pflicht. Die genaue Summe wird später festgelegt. Das Urteil könnte Signalwirkung für ähnliche Fälle haben.
MM Warburg & Co hat im juristischen Ringen um Cum-Ex-Erstattungen einen bedeutenden Etappensieg erzielt. Das Landgericht Hamburg entschied, dass der britische Broker TP ICAP grundsätzlich für einen Teil der Warburg entstandenen Kosten haftet. Der genaue Betrag soll in einem weiteren Verfahrensabschnitt geklärt werden. Das Urteil erging bereits im März, war aber bisher nicht bekannt geworden (Az: 330 O 2/21).
Rückforderung in Millionenhöhe
Hintergrund ist die Rückforderung von 291 Millionen Euro durch die Steuerbehörden an Warburg. Diese Summe basiert auf zu Unrecht erstatteten Kapitalertragsteuern im Zuge von Cum-Ex-Geschäften. In dem Teil der Klage, in dem TP ICAP nun haftbar gemacht wurde, fordert Warburg 82 Millionen Euro zurück.
Berufung durch TP ICAP
TP ICAP konnte einige Ansprüche abwehren und hat gegen den übrigen Urteilsteil Berufung eingelegt. Ein Sprecher des Brokers erklärte, die Klage betreffe Vorgänge, die auf Handlungen von Mitarbeitern vor fast zwei Jahrzehnten zurückgehen. Aufgrund des laufenden Verfahrens lasse sich der finanzielle Effekt derzeit nicht beziffern.
Signalwirkung für weitere Verfahren
Die Entscheidung ist Teil eines umfangreichen Skandals, in den zahlreiche internationale Großbanken und Finanzdienstleister verwickelt sind. Der Ursprung des Verfahrens liegt im Cum-Ex-Komplex, der dem Fiskus Milliardensummen entzogen hat. Der Broker ICAP, aus dem später Teile in TP ICAP übergingen, war an zahlreichen dieser Geschäfte beteiligt.
Das Hamburger Urteil könnte nun als Präzedenzfall dienen und andere betroffene Institute motivieren, ebenfalls Ansprüche gegen den Broker geltend zu machen. (mb/Bloomberg)