Die größten Stolperfallen bei Stellenanzeigen
Früher oder später befindet sich jedes Unternehmen auf der Suche nach neuen Mitarbeitern. Dementsprechend gehören Jobangebote zum Alltag – auf die leichte Schulter sollten die Verantwortlichen sie jedoch nicht nehmen, rät ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.
"Was genau eine Stellenausschreibung beinhalten muss, ist nicht verbindlich festgelegt", betont Paul-Benjamin Gashon, Rechtsanwalt der Großkanzlei Gunnercooke. "Unabhängig von den üblichen Inhalten wie der Berufsbezeichnung, den Anforderungen, den gewünschten Kompetenzen und den anfallenden Tätigkeiten, müssen sie allerdings dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gerecht werden. Sonst drohen Strafen und Entschädigungszahlungen", erklärt der Rechtsexperte.
Mit leicht zu folgenden Schritten lassen sich Stellenausschreibungen jedoch rechtssicher formulieren, meint Gashon – klicken Sie sich durch unsere Fotostrecke oben. (mb)