Freie Vermittler kümmern sich nicht nur um die Finanzen und Versicherungen ihrer Kunden, sondern sind oft auch die ersten Ansprechpartner zu verwandten Themen. Dazu gehören natürlich auch Fragen rund ums Erben und Verschenken. Schließlich werden in Deutschland immer öfter höhere Summen vermacht – Beträge über 100.000 Euro sind längst keine Seltenheit mehr. Zwar dürfen Vermittler bekanntlich keine Rechtsberatung anbieten, aber ein Hinweis, dass sich Kunden in gewissen Konstellationen Rat bei einem Anwalt oder Steuerexperten holen sollten, ist erlaubt. Dafür benötigen Vermittler jedoch selbst ein ­gewisses Maß an Hintergrundwissen im Erbrecht.

Daher hat sich FONDS professionell bei drei Anwälten nach ihrer Meinung zu wissenswerten Gerichtsentscheidungen in diesem Bereich erkundigt. Das Ergebnis finden Sie in chronologischer Reihenfolge in unserer Fotostrecke oben. (jb/mb)


Die obigen Urteile sind Teil eines 25 Seiten starken Spezials zum Thema Vererben und Verschenken, das in FONDS professionell 2/2025 ab Seite 294 zu finden ist. Angemeldete Nutzer können die Beiträge auch hier im E-Magazin abrufen.