EdW-Fall Müller: Ermittlungen wegen Betrugsverdacht
Im Fall des ehemaligen Kölner Vermögensverwalter Wolfgang Müller ermittelt nun auch die Staatsanwaltschaft. Parallel dazu bereitet sich die EdW darauf vor, Kunden von Müller zu entschädigen.
Neues zu dem Entschädigungsfall Wolfgang Müller Wertpapiermanagement e.K.: Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den ehemaligen Vermögensverwalter "wegen des Vorwurfs des Betrugs/der Untreue zum Nachteil mehrerer Geschädigter". Anklage wurde bislang aber nicht erhoben, die Untersuchungen dauern an, wie die Behörde FONDS professionell ONLINE mitteilte – nach wie vor gilt die Unschuldsvermutung. Darüber hinaus gehende Details bezüglich der möglichen Dauer der Untersuchungen bzw. seit wann diese schon laufen, gibt die Behörde nicht bekannt. Mit einem raschen Ende der Untersuchungen sollte man angesichts der üblichen Komplexität von Wirtschaftsstrafsachen eher nicht rechnen.
Unbeantwortet bleibt damit aber die Frage, warum die Finanzaufsicht Bafin Ende September vergangenen Jahres den Entschädigungsfall ausrief. Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) machte unter Verweis auf die Ermittlungen der Staatsanwälte ebenfalls keine Angaben zu den Hintergründen. Der Vorwurf der Untreue könnte zwar darauf hindeuten, dass der Vermögensverwalter rechtswidrig Kundengelder direkt angenommen und nicht in den Depots seiner Kunden verwaltet hat, wie ein Jurist der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte aus Siegburg erklärt, könnten auch ganz andere Sachverhalte dahinter stecken. Müller selbst äußerte sich im vergangen Jahr nicht zu den Vorwürfen.
EdW: Entschädigungen zeichnen sich ab
Die in Berlin ansässige EdW teilte immerhin mit, dass ihr mittlerweile 25 Schadensmeldungen vorliegen, die nun einer Einzelprüfung unterzogen werden: "In einigen Fällen zeichnen sich auch Entschädigungszahlungszahlungen ab", sagte ein EdW-Sprecher der Redaktion. Zu deren Höhe äußerte er sich nicht. Der Höchstsatz beträgt 20.000 Euro.
Causa Seibold
In dem zweiten laufenden Ermittlungsverfahren gegen einen deutschen Vermögensverwalter gibt es dagegen nichts Neues: Die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft München II im Falle des ehemaligen Vermögensverwalters Dr. Seibold Capital GmbH dauern an, auch hier gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Die EdW zahlte aber einem ehemaligen Kunden des Tegernseer Instituts aber bereits eine Entschädigung von 20.000 Euro. Die Begründung lautete: "Rechtswidrig angenommene und zweckwidrig verwendete Kundengelder." Der Hintergrund für die Entschädigung trotz des laufenden Ermittlungsverfahrens ist, dass die EdW auf zivilrechtlicher Ebene unabhängig von der Staatsanwaltschaft prüft. Wenn sie plausible Gründe für einen Verstoß gegen die Vorschriften für Vermögensverwalter findet, zahlt sie, erklärte ein Sprecher der Berliner Einrichtung. (jb)