Ab dem 27. September 2026 gelten in Deutschland strengere wettbewerbsrechtliche Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gegenüber Verbrauchern. Davon sind auch Finanzdienstleister betroffen, wenn sie Produkte, Dienstleistungen oder das eigene Unternehmen mit Begriffen wie "grün", "nachhaltig" oder "umweltfreundlich" bewerben. Der Arbeitskreis Beratungsprozesse hat vor diesem Hintergrund auf seiner Internetseite einen Leitfaden samt Checkliste für Vermittler veröffentlicht und fünf Empfehlungen für die Praxis formuliert.

Hintergrund ist die EU-Richtlinie 2024/825, bekannt als EmpCo-Richtlinie ("Empowering Consumers for the Green Transition"). Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, den Schutz vor irreführenden Umweltaussagen zu verschärfen. Die nationalen Regelungen müssen ab dem genannten Stichtag angewendet werden. In Deutschland erfolgt die Umsetzung über Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Pauschale Aussagen werden riskanter
Künftig sind allgemeine Umweltaussagen verboten, wenn sie nicht auf eine anerkannte hervorragende Umweltleistung bezogen werden können. Die Richtlinie nennt unter anderem Begriffe wie "umweltfreundlich", "umweltschonend", "grün" oder "energieeffizient". Nachhaltigkeitssiegel dürfen zudem nicht verwendet werden, wenn sie nicht auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlicher Seite festgesetzt wurden.

Für unabhängige Vermittlerinnen und Vermittler ist dabei nicht allein entscheidend, was Produktanbieter über ihre Versicherungstarife, Investmentfonds oder sonstigen Produkte kommunizieren. Ebenso relevant sind selbst formulierte, gekürzte oder übernommene Aussagen. Dies betrifft nach Angaben des Arbeitskreises nicht nur Webseiten und Werbemittel, sondern auch Social-Media-Beiträge, Newsletter, Flyer, Präsentationen, Beratungsmaterialien sowie die Beratungsdokumentation.

"Makler sollten sich nicht darauf verlassen, dass die Nachhaltigkeitskommunikation von Produktanbietern rechtssicher ist", mahnt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung. Wer Angaben und Formulierungen Dritter verwende, müsse prüfen, was die Aussage konkret verspreche und ob sie durch belastbare Belege gedeckt sei.

Fünf Empfehlungen für Makler
Der Arbeitskreis Beratungsprozesse empfiehlt Maklern folgende Schritte:

  • Aussagen erfassen: Sämtliche Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in eigenen Medien, Werbemitteln und Beratungsunterlagen sammeln.
  • Risiken erkennen: Pauschale Begriffe, Siegel, Klimaaussagen, Zukunftsversprechen und unklare Produktbezüge kennzeichnen.
  • Belege prüfen: Für jede Aussage klären, woher der Nachweis stammt, worauf er sich bezieht, wie aktuell er ist und was er tatsächlich belegt.
  • Texte überarbeiten: Unklare Aussagen präzisieren oder streichen; Formulierungen von Versicherern und anderen Dritten nicht ungeprüft übernehmen.
  • Schulen, prüfen und dokumentieren: Beschäftigte schulen, Zuständigkeiten für die Prüfung und Freigabe festlegen, regelmäßige Kontrollen planen und überholte Textfassungen sperren.

Fehlen Belege oder bleibt der Bezug einer Aussage unklar, sollten Makler sie nach Angaben des Arbeitskreises präzisieren oder darauf verzichten. Bei Siegeln und Ratings sei zusätzlich zu klären, wer diese vergebe, auf welchen Kriterien sie beruhten und ob ihre Verwendung weiterhin zulässig sei.

Prozesse statt einmaliger Bereinigung
Michael Franke, Vorstand des Arbeitskreises Beratungsprozesse, warnt zudem vor einer einmaligen Bereinigung vorhandener Werbemittel. Maklerbetriebe benötigten dauerhafte Prozesse dafür, wer bestehende Nachhaltigkeitsaussagen kontrolliere und neue Inhalte freigebe. (hh)