EIOPA legt Vorschläge für PEPP-Reform vor
Die Europarente PEPP ist bislang ein Flop. Die EU-Versicherungsaufsicht EIOPA hat nun Vorschläge zur Reform des EU-Altersvorsorgeprodukts gemacht. Viele Anregungen befassen sich mit Änderungen des Kostendeckels von derzeit einem Prozent.
Die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA hat der EU-Kommission Vorschläge für eine Reform des Pan-European Personal Pension Product (PEPP) vorgelegt. Anlass war die Überprüfung der PEPP-Regulation sowie der Richtlinie über Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (Institutions for Occupational Retirement Provision (IORPs), die die EU-Kommission im März zum Start ihrer Spar- und Investitionsunion (Savings and Investment Union, SIU) angeordnet hatte.
Zu dem Zeitpunkt war schon längst bekannt, dass die 2022 gestartete Europarente ein totaler Misserfolg ist. Ein Mitte Mai vorgestellter Report des Europäischen Rechnungshofs zählte nur rund 5.000 Sparer sowie zwei Anbieter europaweit – und gab der EU-Kommission eine gehörige Mitschuld daran. Brüssel seien die schlechten Rahmenbedingungen für das kostengünstige, grenzüberschreitend in den EU-Staaten verfügbare private Rentenprodukt bekannt gewesen.
Großes Hindernis: Kostendeckel
Bereits in einer vor einem Jahr vorgelegten Analyse hat die EIOPA den vorgeschriebenen Kostendeckel von einem Prozent des angesparten Kapitals pro Jahr für das Basis-PEPP als wichtigen Grund angeführt, warum Fonds- und Versicherungsgesellschaften europaweit geschlossen vor dem Produkt zurückschrecken. Schon alleine, da sie so die Vertriebskosten nicht stemmen können. Die Aufsicht möchte daher den Deckel abschaffen und schlägt mehrere Optionen zur Kostenkontrolle vor.
Erstens einen Effektivkosten-Ansatz, nach dem Finanzdienstleister zwar grundsätzlich frei bei der Kostengestaltung sind, aber nicht zulasten der Rendite. So agiert die deutsche Finanzaufsicht Bafin, die aber auch die Anbieter kontrolliert und bei zu hohen Effektivkosten, die alle Aufwendungen inklusive Vertriebskosten umfassen, einschreitet. Die aufwendige Kontrolle der Anbieter durch die Aufseher benennt die EIOPA daher auch als Problem.
Varianten beim Kostendeckel
Zweitens bringt die EIOPA einen Effektivkosten-Ansatz mit einem Deckel ins Spiel. Diese Obergrenze könnte sich entweder auf die jährlichen Verwaltungsaufwendungen oder die Abschlussprovisionen beziehen. Die dritte Variante ist, den bestehenden Kostendeckel zu überarbeiten. Unter anderem schlägt die EU-Aufsicht vor, separate Deckel auf verschiedene Gebühren wie die Verwaltungsaufwendungen oder die Abschlusskosten einzuführen. Viertens könnte die EU-Kommission eine neue Obergrenze einführen, die die Aufwendungen über die Vertragslaufzeit berücksichtigt.
Beratungsprozess vereinfachen
Ein anderer Änderungsvorschlag der EIOPA ist, den Beratungsprozess zu vereinfachen. Aktuell muss die Beratung nach den strengen Regeln für Versicherungsanlageprodukte gemäß der IDD-Richtlinie erfolgen. Da die Basis-PEPPs aber standardisiert sind, könnte der Prozess abgespeckt werden.
Zudem solle ein einheitlicher EU-Rahmen für die Besteuerung von Europarenten geschaffen werden: Im Moment unterliegt das Produkt den unterschiedlichen Ländergesetzen, was Experten schon beim Start 2022 kritisiert hatten. Ferner sollten PEPPs in der betrieblichen Altersversorgung eingesetzt werden können. Und die EIOPA möchte dem Basis-PEPP einen einfacheren Namen mit höherem Wiedererkennungswert wie "EuroPension" geben. (jb)















