ELTIF: Das bedeuten die technischen Regulierungsstandards
Die jetzt Gesetz gewordenen Regulierungsstandards legen fest, wie ELTIFs Anteilsrücknahmen auf ihr Liquiditätsmanagement und ihre Kündigungsfristen abstimmen müssen. FONDS professionell ONLINE erläutert sie anhand einiger Anschauungsbeispiele.
Der ELTIF erfreut sich seit seiner Novellierung zu Beginn dieses Jahres großer Aufmerksamkeit. Das liegt vor allem daran, dass er in seiner runderneuerten Fassung eine sehr viel liquidere Gestalt angenommen hat: Je nach Konzeption können ELTIFs nun fortlaufend gezeichnet werden und Anteile während der Fondslaufzeit zurückgegeben werden. Das nimmt Anlegern die Sorge vor zu langer Kapitalbindung und erleichtert Beratern den Vertrieb.
Allerdings müssen Initiatoren dieser semi-liquiden ELTIFs ein verschärftes Liquidationsmanagement sicherstellen. Welcher Form das im Detail genügen muss, legen die technischen Regulierungsstandards (RTS) fest, die mit Veröffentlichung im Amtsblatt der EU Ende Oktober in Kraft getreten sind. Sie lassen sich auf die vereinfachende Formel bringen: Je flexibler ein ELTIF Rücknahmen ermöglichen will, desto höher muss seine Liquiditätsquote sein, die er aber auch nur zu jeweils festgelegten Grenzen ausschöpfen darf (siehe Tabelle).
Die Flexibilität erfordert strengere Rahmenbedingungen
Zum Beispiel muss ein ELTIF, der nur ein Mal pro Jahr oder seltener Rücknahmen anbietet, nur zehn Prozent seines Vermögens in Liquiditätsanlagen halten. Hingegen muss ein ELTIF, der anbietet, Anteile vierteljährlich andienen zu können, über eine Liquiditätsquote von mindestens 20 Prozent verfügen, die er aber in einem Quartal nur zur Hälfte für Rückgaben verwenden darf.
Hinzu kommt, dass auch die Kündigungsfristen für jeden ELTIF individuell festgelegt werden können. Hier gilt dasselbe Prinzip wie für die Liquiditätssteuerung: Je länger die Kündigungsfrist und je weiter die Zeitfenster auseinanderliegen, in denen Rücknahmen möglich sind, desto größer kann das Volumen möglicher Rückgaben zu einem bestimmten Zeitpunkt ausfallen. Beispiel: Wer seinen Anlegern anbietet, Anteile monatlich zurückgeben zu können, wenn sie drei Monate vorher gekündigt wurden, kann in diesem Rhythmus ein Kontingent zurücknehmen, das jeweils bis zu 11,1 Prozent seiner Liquiditätsanlagen entspricht. Wer dagegen nur alle sechs Monate ein Rückgabefenster öffnet und verlangt, dass wenigstens zwei Monate vorher gekündigt wird, kann ein Kontingent von bis zu einem Drittel seiner Liquidität zurücknehmen.
Fonds, die bereits am Markt sind, müssen nachsteuern
Bestandsfonds, die noch Kapital einsammeln, müssen die RTS nun implementieren. "Der Nachsteuerungsbedarf der ELTIFs hängt vom Zeitpunkt ihrer Zulassung ab. Für einen ELTIF, der vor dem 10. Januar 2024 zugelassen wurde, gelten seine Bestimmungen bis zum 11. Januar 2029 als mit der novellierten ELTIF-Verordnung vereinbar. Anpassungen müssen daher spätestens dann erfolgen", stellt Robert Guzialowski, Leiter Business Development Real Assets der Kapitalverwaltungsgesellschaft Hansainvest, klar. ELTIFs, die nach dem 10. Januar 2024 zugelassen wurden und von den RTS abweichen, müssen ihre Konzeptionen schon jetzt anpassen. (tw)
Eine ausführliche Erörterung der neuen Anwendungsvorschriften und der Probleme, die sie bei der Zeichnungsabwicklung mit sich bringen, lesen Sie in der aktuellen Ausgabe von FONDS professionell 4/2024 ab Seite 248, angemeldete Nutzer auch hier im E-Magazin.