Vor wenigen Tagen hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung einer Reihe von Richtlinien der Europäischen Union vorgelegt und zur Konsultation gestellt. Mit dem Regelwerk unter der Bezeichnung "Fondsrisikobegrenzungsgesetz" sollen im Wesentlichen die Änderungen der beiden europäischen Investmentfondsrichtlinien – OGAW-Richtlinie und AIFM-Richtlinie – eins zu eins in nationales Recht umgesetzt werden.

Das Gesetz verfolgt das Ziel, Risiken im Zusammenhang mit Investmentfonds durch neue gesetzliche Vorgaben zu begrenzen und gleichzeitig aktuelle EU-Richtlinien in deutsches Recht umzusetzen. Kernpunkte sind vor allem die Einführung verbindlicher Liquiditätsmanagementinstrumente für Fonds, strengere Anforderungen und aufsichtsrechtliche Transparenz bei der Vergabe von Krediten durch alternative Investmentfonds (AIF) sowie eine Modernisierung und Flexibilisierung zentraler Regelungen des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Damit soll unter anderem ein wettbewerbsfähiger, stabiler und auf Krisen besser vorbereiteter Fondsmarkt in Deutschland geschaffen werden.

Konkretisierung zu Haftung, Abwicklung und Risikomanagement
Zudem werden zentrale Vorschriften zu Haftung, Abwicklung und Risikomanagement konkretisiert: So wird etwa die Haftung von Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) auf das jeweilige Sondervermögen beschränkt, und es gibt neue Regeln, wie passive Grenzverletzungen – etwa durch Kursverluste oder Wechselkursschwankungen – zu handhaben sind. Für Anleger bedeutet das insgesamt mehr Schutz und Transparenz, während Fondsanbieter mit klar definierten und EU-weit vergleichbaren Standards arbeiten müssen.

Im Ergebnis soll das Gesetz dazu dienen, den deutschen Fondsstandort zu stärken, ihn für internationale Investoren attraktiver zu machen und Missstände aus der Vergangenheit – etwa bei Kreditvergabe, Interessenkonflikten oder der Abwicklung von Sondervermögen – systematisch zu beheben. Die Regulierung orientiert sich dabei eng an europäischen Vorgaben, um gleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU zu gewährleisten.

Geschlossene Sondervermögen auch für den Publikumsfondsbereich
Thematisch geht es dabei in erster Linie um Übertragungsvereinbarungen, das Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung sowie die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und nicht zuletzt die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds. Außerdem soll mit dem neuen Gesetz die Möglichkeit geschaffen werden, geschlossene Sondervermögen auch im Publikumsfondsbereich aufzulegen. Anbietern von geschlossenen Fonds soll es nach Auskunft des BMF außerdem leichter möglich sein, Bürgerbeteiligungen im Bereich der erneuerbaren Energien anzubieten.

Verbände fürs Erste zufrieden
Laut einem Bericht der "Börsen-Zeitung" trifft der Gesetzentwurf bei Verbänden der Fondsbranche durchaus auf Zustimmung. Die Möglichkeit, dass auch deutsche alternative Investmentfonds unter strengen Auflagen im Risiko- und Liquiditätsmanagement selbst Kredite vergeben dürfen, sei ein wichtiger Schritt, um insbesondere Mittelständlern alternative Finanzierungsquellen zu bieten, wird Peggy Steffen, Leiterin Risikomanagement beim BVI, mit Blick auf die Harmonisierung der Regeln für Kreditfonds zitiert. Zudem schaffe dies einheitliche Wettbewerbsbedingungen für alle Manager von alternativen Investmentfonds in der EU.

Auch der Bundesverband Alternative Investments (BAI) heißt laut dem Beitrag den Gesetzesentwurf generell willkommen. Allerdings fordert Geschäftsführer Frank Dornseifer begleitende Schritte, insbesondere im Steuerrecht. Die europaweite Harmonisierung der Regelungen für Kreditfonds müsse als Chance begriffen werden, nachdem Deutschland bei Kreditfonds bisher nicht in der ersten Liga spiele. Erforderlich sei daher eine "investmentsteuerliche Flankierung", bei der die Bundesregierung "zügig nachliefern" müsse. Sonst würden Kreditfonds auch künftig nicht in Deutschland aufgelegt. (hh)