Die in Deutschland tätigen Erbermittler fordern erneut die Einführung eines Zentralregisters für sogenannte "Geisterkonten". Damit sind verwaiste Sparbücher oder Bankkonten gemeint, die seit Jahren keine Bewegungen mehr aufweisen, weil deren Inhaber verstorben sind. Von der Existenz solcher Geisterkonten wissen Erben sehr häufig nichts. Für die Erbermittler bedeutet das Auffinden dieser Guthaben viel Arbeit, die ihnen ein zentrales Register deutlich erleichtern könnte. Denn das Phänomen der offiziell "nachrichtenlosen Guthaben" ist verbreiteter als macher denkt, wie der "Tagesspiegel" berichtet. 

Der Zeitung zufolge liegen grob geschätzt zwischen zwei bis neun Milliarden Euro auf verwaisten Konten. Genaue Zahlen sind nicht bekannt, da Bankenverbände wie auch das Bundesfinanzministerium nach eigenen Angaben keine Statistiken dazu erstellen. Auch die Kreditsintitute selbst hüllen sich gerne in Schweigen. Angefragte Geldhäuser wollen oder können der Zeitung keine Daten nennen. 

Banken halten Register nicht für erforderlich 
Die Gruppe der Erbenermittler geht aber dem "Tagesspiegel" zufolge davon aus, dass die auf Geisterkonten schlummernde Summe in den nächsten Jahren noch deutlich steigen werde. Bislang haben Erben beim Durchstöbern der papiernen Unterlagen Verstorbener zumindest noch eine gernige Chance, alte Sparbücher per Zufall zu entdecken. Werden die Konten, wie vermehrt üblich, jedoch rein digital geführt, werden solche "Glückstreffer" seltener. Ein zentrales Register würde also auch aus diesem Aspekt helfen. 

Die Banken sind von der Idee aber nicht begeistert. "Wir halten die Einrichtung eines zentralen Registers für nicht erforderlich", heißt es in einer Stellungnahme der Deutschen Kreditwirtschaft gegenüber dem "Tagesspiegel". Es gebe ein eingespieltes Verfahren, mit dem Erben hierzulande nach Konten suchen könnten: Indem sie ihre Suchanfrage an die gängigen Anlaufstellen bei den einzelnen Bankenverbänden richten. Das Problem sei aber: Wer als Erbe keinen Anhaltspunkt hat, ob der Verstorbene überhaupt ein verbrogenes Konto bei einer Sparkasse, einer Volksbank oder einer Geschäftsbank hatte, müsse alle drei Verbände separat anschreiben. 

Verwendungsvorschlag: Geistergeld könnte in Sozialfonds fließen 
Die Bundesregierung hat das Thema Geisterkonten ebenfalls auf dem Schirm. "Wir haben das Thema nachrichtenlose Konten eng im Blick", zitiert die Zeitung eine Antwort aus dem Haus von Bundesfinanzminister Olaf Scholz. Noch sei es aber zu früh, um konkreter zu werden: "Es handelt es sich um ein komplexes Thema, bei dem unterschiedliche Rechtspositionen zu berücksichtigen sind."

Denn neben der Einführung eines zentralen Registers werde auch darüber diskutiert, was mit dem Geld auf den Konten passieren sollte, wenn auch nach Jahren keiner einen Anspruch erhebt. Bislang führen die Banken die Guthaben einfach weiter. Auf diese Weise wollen sie sicherstellen, dass Erben auch noch nach Jahren an ihr Geld kommen. Gleichzeitig verdienen die Institute daran, da sie weiterhin Kontoführungsgebühren abbuchen.

Institute: Nein zum Fonds
Ein Vorschlag ist nun, die Gelder in einen Sozialfonds einzuzahlen; in anderen Ländern wie Großbritannien ist das bereits gang und gäbe. Die Briten verwenden einen Teil dieses Geldes beispielsweise dafür, Sozialunternehmer zu unterstützen, die statt einer hohen Rendite einen sozialen oder ökologischen Zweck verfolgen. Der Rest wird angelegt, falls sich doch noch Erben melden. Die hiesigen Banken weisen auch diesen Vorschlag zurück. "Eine Verfügung über solche Guthaben zu Gunsten Dritter wäre ein Eingriff in das Rechtsverhältnis zwischen Kunde und Institut", zitiert der "Tagesspiegel" aus einem Schreiben. 

Dabei hätte ein solcher Fonds laut Frank Bergmann vom Verband Deutscher Erbenermittler (VDEE) einen weiteren Vorteil: "Erben hätten mit dem Fonds einen zentralen Ansprechpartner und müssten nicht mehr jede Bank einzeln anfragen." (jb)