ESG-Marketing: ESMA fordert eindeutige Regeln
Finanzprodukte mit ESG-Aussagen zu bewerben, macht sich gut. Doch weil damit nicht alle Marktteilnehmer eng an der Realität bleiben, macht die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) in einem Hinweispapier nun klare Vorgaben.
Wenn Finanzprodukte als nachhaltig beworben werden, sollen sie auch tatsächlich nachhaltig investieren. Dieser Auffassung ist die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA). Daher hat sie Mitte Januar ein zweites Hinweispapier veröffentlicht, das dazu beitragen soll, Greenwashing im Marketing einzudämmen. Nachdem die Behörde sich im Juli 2025 in einem ersten Papier mit ESG-Siegeln und -Auszeichnungen beschäftigt hatte, macht sie nun Vorgaben dazu, wann und wie Anbieter von Finanzprodukten mit Nachhaltigkeitsaussagen werben sollten.
In ihrem Papier hält die ESMA die Branche dazu an, Aussagen zu Nachhaltigkeitsthemen präzise, verständlich, belegbar und aktuell zu formulieren. Mit diesen vier Prinzipien würden keine neuen Offenlegungspflichten eingeführt, schreibt die Behörde. Sie sollen vielmehr für die "nicht-regulatorische mündliche und schriftliche Kommunikation" gelten, etwa Marketingmaterialien oder freiwillige Reports. Das Hinweispapier ist rechtlich auch nicht bindend. Nationale Aufsichtsbehörden, etwa die deutsche Bafin oder die österreichische FMA, orientieren sich jedoch oft an den Leitfäden der ESMA.
Mehr oder weniger ambitioniert
In dem aktuellen Papier konzentriert sich die Pariser Behörde auf Marketingaussagen zur Integration von ESG-Kriterien bei der Wertpapierauswahl sowie auf Ausschlusskriterien. In beiden Bereichen hat die ESMA beobachtet, dass die Branche sehr unterschiedlich vorgeht. Während etwa ESG-Integration für manche Anbieter lediglich eine Option sei, beziehe sich diese bei anderen stets auf das gesamte Produktportfolio und werde ambitioniert umgesetzt, so die ESMA.
Sie fordert, dass Anbieter den Begriff ESG-Integration künftig nur noch verwenden, wenn sie belegen können, dass ESG-Kriterien für die Wertpapierauswahl tatsächlich eine Schlüsselrolle spielen. So sollen Marktteilnehmer wie Fondsgesellschaften künftig klar kommunizieren, ob ESG-Integration ein bindender oder nicht-bindender Bestandteil ihres Produktkonzepts ist. Zudem sollen sie klarstellen, ob und wie ESG-Faktoren zu Portfolio-Entscheidungen führen und in welchem Maße sie in der Finanzanalyse angewandt werden. Darüber hinaus soll das Schlagwort "ESG-Integration" nicht als schwammiger Oberbegriff für andere Nachhaltigkeitsstrategien verwendet werden wie Best-in-Class-Verfahren oder Ausschlüsse.
Klare Sprache, detaillierte Infos
Was die Kommunikation von Ausschlusskriterien angeht, erkennt die ESMA ebenfalls Verbesserungsbedarf. Anbieter sollen in einfacher Sprache den Prozess, die ESG-Kriterien und Schwellenwerte beschreiben, die zur Umsetzung von ESG-Ausschlüssen verwendet werden, heißt es in dem Leitfaden. "Behaupten Sie nicht, eine ESG-Ausschlussstrategie anzuwenden, wenn die Ausschlussregeln nicht auf definierten Kriterien basieren und konsistent umgesetzt werden", mahnt die ESMA. (am)
















