EU-Börsenaufseher warnen vor Totalverlusten bei ICOs
Börsengänge auf Basis von Bitcoins und anderen Krypto-Währungen sind Regulierern ein Dorn im Auge. Nachdem schon die deutsche Bafin vor ihnen warnte, legt die EU-Wertpapieraufsicht ESMA nach und rät Anlegern eindringlich von ihnen ab.
An Geldbeschaffungsrunden mittels Ausgabe sogenannter Token oder virtueller Währungen teilzunehmen ist der europäischen Börsenaufsicht ESMA zufolge hochriskant. Anlegern drohe ein Totalverlust, warnte die Behörde am Montag, wie die Nachrichtenagentur Reuters meldet.
Börsengänge respektive Kapitalerhöhungen auf Basis von Krypto-Währungen – sogenannte Initial Coin Offerings (ICOs) – seien unreguliert, intransparent und technologisch ungetestet. Beinahe wortgleich hatte sich vergangene Woche schon die deutsche Finanzaufsicht Bafin geäußert. China hat ICOs mittlerweile sogar vollständig verboten.
Mit Hilfe des Verkaufs sogenannter digitaler Token können Firmengründer binnen Stunden mehrere Millionen Euro einsammeln. Allerdings erhalten Investoren anders als bei einem herkömmlichen Börsengang – dem Initial Public Offering (IPO) – weder Anteile an dem Unternehmen noch andere Sicherheiten. Sie wetten allein auf Kursgewinne der digitalen Währungen oder der ausgegebenen Token. Hinter diesen steht keine Zentralbank. Sie werden von Computer-Nutzern durch die Berechnung komplexer Formeln aus dem Nichts erschaffen.
Jüngster Bitcoin-Absturz ruft Risiken in Erinnerung
Aus der Luft gegriffen sind die behördlichen Warnhinweise nicht. Bitcoin, die älteste und bekannteste Krypto-Währung, verteuerte sich am Montag um elf Prozent auf 6.535,40 Dollar (5.601,81 Euro), nachdem ihr Kurs in der vergangenen Woche ohne erkennbaren Anlass binnen weniger Stunden vom neuen Rekordhoch bei 7.900 Dollar zeitweise um rund 2.000 Dollar oder rund ein Drittel abgestürzt war. Zu Jahresbeginn kostete ein Bitcoin noch weniger als 1.000 Dollar. (jb/ps)