Der Start der EU-Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy, RIS) rückt immer näher. Inzwischen liegt der abschließend verhandelte Kompromisstext zu der Richtlinie vor. Ursprünglich war bereits am 18. Dezember 2025 in den Trilogverhandlungen zwischen EU-Parlament, EU-Rat und Europäischer Kommission ein Kompromiss erzielt worden.

Da die Grundsatzeinigung vom Dezember aber viele Details ungeklärt belassen hatte, war ein "Nachsitzen" nötig geworden. Der dabei gefundene Kompromiss war auch schon Mitte März erzielt worden, einige Länder hatten danach jedoch immer noch Nachbesserungswünsche. Nun aber ist der finale Text vom Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER) angenommen worden. Damit ist der Weg frei für die formelle Annahme durch den Rat der Europäischen Union sowie das Europäische Parlament. Das berichtet der deutsche Votum Verband in einer aktuellen Pressemitteilung.

Kein Provisionsverbot
Grundsätzlich ist das Ziel des Maßnahmenpakets, Privatanleger stärker zu schützen, den Zugang zu Kapitalmärkten zu erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Finanzmärkte zu fördern. Die neuen Vorgaben betreffen zentrale Bereiche der Vermittlungspraxis und müssen von den Staaten 24 Monate nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in nationales Recht umgesetzt werden – voraussichtlich ab dem zweiten Halbjahr 2028. Wichtig für die Vermittler ist, dass ein Provisionsverbot vom Tisch ist (FONDS professionell berichtete ausführlich).

Allerdings verschärft die RIS die Transparenz- und Rechtfertigungspflichten im Zusammenhang mit Zuwendungen ("Inducements"), so Votum. Künftig müssen Vermittler eindeutig darlegen, welchen konkreten Mehrwert eine erhaltene Provision für die Kunden hat. Dazu kommen weitere Transparenzpflichten und jährliche Kostenaufstellungen im Zusammenhang mit den Vorgaben zum Preis/Leistungs-Verhältnis ("Value for Money"). Die EU möchte sicherstellen, dass Kosten und Gebühren sowie Provisionen eines Produkts in keinem Missverhältnis zur Rendite stehen.

"Erhebliche Haftungsrisiken für Berater"
Votum kritisiert nun in diesem Kontext, dass die RIS zu neuen unbestimmten Rechtsbegriffen und weiteren Beraterpflichten mit erheblichen Haftungsrisiken führe. "So sollen Berater zukünftig verpflichtet sein, das kosteneffizienteste Anlageprodukt auszuwählen. Wie diese Kosteneffizienz gemessen werden wird, bleibt neuen technischen Regulierungsstandards vorbehalten. Welche Haftungsrisiken sich hier für Berater auftun, wenn sich ein einmal empfohlenes Produkt nach fünf bis zehn Jahren nicht als vermeintlich kosteneffizient bestätigt hat, ist heute nur zu ahnen", heißt es in der Mitteilung.

Ferner befürchtet der Verband, dass die neue Richtlinie qualifizierte persönliche Beratung nicht nur regulatorisch weiter zu belasten, sondern systematisch abzuwerten drohe. Dagegen werde für standardisierte, breit gestreute, nicht-komplexe und kosteneffiziente Produkte faktisch eine Erleichterung geschaffen, was vor allem dem ETF-Vertrieb zugutekomme. "Ein ETF kann ein gutes Instrument sein. Er ist aber kein Beratungskonzept. Er ersetzt keine Analyse der Lebenssituation, keine Ruhestandsplanung, keine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit, keine Hinterbliebenenvorsorge und keine Nachfolgeregelung", so der Verband.

"Regulatorische Asymmetrie"
"Hier entsteht eine bemerkenswerte regulatorische Asymmetrie", befürchtet Martin Klein, geschäftsführender Vorstand des Votum Verbandes. "Wer Kunden persönlich berät, ihre Lebenssituation analysiert, Risiken einordnet und langfristige Verantwortung übernimmt, wird mit zusätzlicher Bürokratie überzogen. Wer dagegen standardisierte Kapitalmarktprodukte digital vertreibt, findet in der RIS eine regulatorische Abkürzung. Das ist keine Stärkung des Verbraucherschutzes, sondern eine Verwechslung von Einfachheit mit Qualität." (jb)