Ex-Avana-Fondsmanager müssen in Haft
Avana war vor gut vier Jahren die erste nach dem KAGB regulierte Fondsgesellschaft, die Insolvenz anmelden musste. Später zeichnete sich der Grund für die Pleite ab: Das Unternehmen war in Cum-Ex-Geschäfte verwickelt. Nun fielen die Urteile gegen die Ex-Chefs.
Götz K. und Thomas U., zwei frühere Geschäftsführer des Münchner Vermögensverwalters Avana Invest, müssen ins Gefängnis. Das Landgericht München verurteilte die beiden Fondsmanager "wegen schwerer Steuerhinterziehung in zwei Fällen jeweils zu Freiheitsstrafen von fünf Jahren und drei Monaten", berichtet das "Handelsblatt". Sechs Monate davon würden wegen "rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung" als vollstreckt gelten. Das Gericht habe außerdem angeordnet, aus der Tatbeute 7,9 und 7,5 Millionen Euro einzuziehen. Die Staatsanwaltschaft München hatte eine geringfügig höhere Haftstrafe gefordert.
Die beiden Manager müssen sich für Cum-Ex-Geschäfte verantworten, an denen sie über zwei Investmentfirmen partizipierten. Bei solchen Deals nutzten Banken und Investoren eine erst 2012 geschlossene Gesetzeslücke aus, die ermöglichte, dass der Fiskus Kapitalertragsteuer erstattete, die vorher gar nicht abgeführt worden war.
"Schamlos" beim Fiskus bedient
Ein Geständnis der Angeklagten wirkte sich strafmildernd aus. Die Vorsitzende Richterin betonte in der Urteilsbegründung jedoch, dass sich das Duo und andere Beteiligten "schamlos" beim Fiskus bedient hätten, so das "Handelsblatt". Die Staatsanwaltschaft hatte bereits 2014 Ermittlungen im Fall Avana aufgenommen. Im Jahr 2020 meldete die Investmentgesellschaft Insolvenz an. (bm)