Der Mann mit den Initialen G. P. steht am Landgericht Frankfurt wegen Insiderhandels in 14 Fällen zwischen Januar 2018 und Juli 2021 vor Gericht. Zum Prozessauftakt gab er zu, Informationen aus Ad-hoc-Mitteilungen genutzt zu haben, die die Deutsche Börse 30 Minuten vor Veröffentlichung erhielt. Er handelte unter anderem mit Aktien der Deutschen Bank und Aurubis.

"Wohl war mir nicht dabei, das muss ich sagen", erklärte G. P. am Montag (11.11.). "Ich habe eine Dummheit begangen. Ich habe immer noch schlaflose Nächte."

Gegen den Ex-Mitarbeiter wurde ursprünglich in 154 Fällen ermittelt. Die Staatsanwaltschaft beschlagnahmte vorläufig 1,3 Millionen Euro als mutmaßliche Taterträge. Da in den meisten Fällen nicht zweifelsfrei Insiderinformationen vorlagen, wurde das Verfahren auf 14 Fälle beschränkt. Das Gericht erwägt nach dem Geständnis, 163.000 Euro einzuziehen und eine Bewährungsstrafe zu verhängen, so die Vorsitzende Richterin.

Zunächst durchs Prüfraster gefallen
Der 53-Jährige arbeitete im Bereich Cash Market Operations, wo Ad-hoc-Mitteilungen auf Handelsaussetzungen geprüft werden. Er nutzte seinen Firmenrechner und platzierte die Geschäfte innerhalb der 30 Minuten vor Veröffentlichung, ohne dass jemand Verdacht schöpfte.

Die Deutsche Börse betonte, mit den Behörden kooperiert zu haben, und verwies auf den Einzelfallcharakter des Vorfalls. Auch die Finanzaufsicht Bafin benötigte vier Jahre zur Aufklärung, da die Transaktionen zunächst durch das Prüfraster fielen.

Laut Verteidiger investierte G. P. insgesamt 27.000 Euro und erzielte einen Gewinn von rund 70.000 Euro. Er nutzte das Depot seiner Frau, die unwissend war und ebenfalls entlassen wurde. Sie schloss später einen Vergleich mit der Deutschen Börse. (mb/Bloomberg)