Kunden der Commerzbank dürften ihn bereits im Februar in ihrem Briefkasten vorgefunden haben: den ersten Ex-post-Kostenausweis. Dieses Dokument müssen Banken und Finanzdienstleister, die unter die EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II fallen, Anlegern von nun an einmal im Jahr zukommen lassen. Das gilt zumindest dann, wenn eine laufende Geschäftsbeziehung besteht, bei der das Institut Bestandsprovisionen vereinnahmt und dem Kunden dafür "laufende Vorteile" gewährt.

In den neuen Reportings, die 2019 zum ersten Mal erstellt werden müssen, sollen Kunden über alle Produkt- und Dienstleistungskosten informiert werden, die im Zusammenhang mit einer Geldanlage entstanden sind. Das erscheint im Sinne höherer Transparenz durchaus vernünftig, gestaltet sich in der Praxis aber schwierig. Banken und Fondsplattformen müssen Informationen von verschiedenen Beteiligten zusammenzuführen, was an sich schon eine komplexe Aufgabe ist. Vor allem aber hat der europäische Gesetzgeber für die Berechnung bestimmter Zahlen nur sehr schwammige Vorgaben gemacht. So fehlt etwa eine konkrete Bezugsgröße für die Ermittlung der laufenden Kosten in Prozent. Daher musste sich die Branche in Gesprächen mit den Verbänden erst einmal auf gewisse Standards einigen. Zum Teil fehlten zu Jahresbeginn auch Daten mancher Produktanbieter.

Die wenigsten Kostenberichte sind schon verschickt
Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht, dass sich der Versand der Ex-post-Kostenausweise hinzieht. FONDS professionell hat sich bei sechs Geschäftsbanken, zehn depotführenden Stellen wie Fondsplattformen sowie bei den Dachorganisationen der Sparkassen und der genossenschaftlichen Institute umgehört. Nur die Commerzbank gab zu Protokoll, die Kostenberichte schon verschickt zu haben.

Um zu erfahren, wann die anderen Institute, die sich an der Umfrage beteiligt haben, den Versand vornehmen werden und wie sie dabei vorgehen – klicken Sie sich durch unsere Bilderstrecke oben! (am)


Einen ausführlichen Bericht über die neuen Ex-post-Kostenausweise finden Sie in der aktuellen Heftausgabe 1/2019 von FONDS professionell, die den Abonnenten in diesen Tagen zugestellt wird. Angemeldete KLUB-Mitglieder können den Beitrag auch im E-Magazin ab Seite 284 lesen.