Die Rentenkommission (Alterssicherungskommission) legte vor knapp einem Monat ihren Bericht zu Altersvorsorge-Reformen vor (externer Link). Zentrale Vorschläge: eine gesetzliche Kapitalrente, die Ausweitung des Versichertenkreises und Anpassungen beim Renteneintrittsalter. Zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) gibt es nur zwei Vorschläge: einen Sozialpartnerdialog für mehr bAV-Verbreitung und erhöhte bAV-Attraktivität durch Verbesserungen bei Bürokratieabbau, Portabilität, Rechtssicherheit, Kostenverteilung und Geringverdienerförderung.

Nach dem ersten Echo einiger Stakeholder lud das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA), nach eigener Darstellung eine Denkfabrik für Fragen der Alterssicherung, vergangene Woche zum Dialog nach Berlin. Thema: Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission – Blaupause für eine echte Reform? Den ersten Impuls setzte Kommissionsmitglied Martin Werding. "Die Empfehlungen, einstimmig verabschiedet, sind vielleicht kein Kunstwerk, aber ein Gesamtkonzept", so der Professor am Lehrstuhl für Sozialpolitik und öffentliche Finanzen der Ruhr-Uni Bochum. Die gesetzliche Kapitalrente (als Teil der ersten Säule) einzuführen, dürfte einen zusätzlichen Beitragssatz zwischen 0,5 und 2,0 Prozentpunkte kosten.

Offen: Anpassungen bei der bAV
Bei der ergänzenden Kapitaldeckung gibt es laut Werding aber noch offene Fragen: Wie wird das in der ersten Säule umgesetzt? Wie viel ergänzende Vorsorge braucht es in der zweiten und/oder dritten Säule? Welche weiteren Anpassungen braucht es nun für die bAV? Diese Kernfragen griff Lilian Tschan, Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), leider nicht auf. Zur bAV verlor sie kein einziges Wort.

In Sachen bAV hielten zwei Diskutanten die Fahne hoch. "Die private Altersvorsorge berücksichtigt mit der Reform alle Bedürfnisse der Kunden, die bAV aber noch nicht", meint Volker Priebe, Vorstand der Allianz Lebensversicherung. Die bAV müsse adäquat gestärkt werden. Bisher sei das Gegenteil zu erwarten, da in der bAV vielfach 100 Prozent Garantieniveau vorgeschrieben sei, beim Altersvorsorgedepot (AV-Depot) und der Frühstart-Rente aber nicht (null Prozent). Die von der Kommission empfohlene Verzahnung von Frühstart-Rente und Kapitalrente könnte die bAV beschädigen, zumindest sei das kein Level-Playing-Field. "Ich habe da ordnungspolitische Bauchschmerzen", so Priebe.

Schieflage bei Garantien geht zu Lasten der bAV
Für die bAV gebe es noch zu wenig Verbindlichkeit, ergänzte Klaus Stiefermann. Der anhaltend hohe Garantiebezug in der bAV – oftmals arbeitsrechtlich begründet – sei angesichts der garantiefrei angedachten Kapitalrente in der ersten Säule und des garantiefreien AV-Depots in der dritten Säule "ungerecht und gehört liberalisiert – bis hin zu null Prozent Garantie", so der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (Aba). Die Politik habe sich immerhin ehrlich gemacht, dass die gesetzliche Rente allein kein Lebensstandardniveau bringen könne. Auch die zweite und dritte Säule müssten zuliefern.

Die Aba hatte schon im Vorfeld kritisiert, dass mit der Riester-Reform die bAV nachhaltig beschädigt werden könne. Stiefermann legte nun nach: "AV-Depot und Frühstart-Rente werden die bestehende bAV kannibalisieren und dem bAV-Neugeschäft das Dotierungsvolumen nehmen." Das BRSG II habe keine Möglichkeit zur Absenkung von Garantien in der bAV und auch nicht zum barrierefreien Zugang bei der reinen Beitragszusage geschaffen. "Ein Sozialpartnerdialog ist jetzt wichtig, aber auch die Aba und insbesondere Vertreter nicht tarifgebundener KMU gehören mit an den Tisch", so Stiefermanns verständliche Forderungen.

Rente bis 85 ignoriert Langlebigkeitsrisiko
Der BWL-Professor Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund hatte schon vor geraumer Zeit für das AV-Depot die Abschaffung des bei Online-Banken, Portalen und Neobrokern üblichen beratungs- und haftungsfreien Produktvertriebes ("Execution only") gefordert. Zugleich kritisierte Beenken, dass das Gesetz nur unzureichend das Langlebigkeitsrisiko von Vorsorgesparern berücksichtige.

Studien zeigten, dass die Lebenserwartung systematisch unterschätzt wird – bei knapp der Hälfte der Befragten um durchschnittlich 9,5 Jahre. Dies wäre bei AV-Produkten, die Zeitrenten bis zum Endalter von 85 gewähren, problematisch. "Beim AV-Depot dürften sich viele zudem von den hohen Summen der Pläne bis 85 blenden lassen, während lebenslange Verträge optisch kleinere Summen bieten müssten", fürchtet Beenken.

Grundlegende Antworten zur Alterssicherung gefragt
Wenige Tage nach dem DIA-Dialog stellte DIA-Sprecher Peter Schwark Ergebnisse einer Erhebung unter 2.000 Erwachsenen vor. Demnach stellen 57 Prozent der Befragten die Einkommenssicherheit im Alter in den Mittelpunkt ihrer Erwartungen, vor allem Kampf gegen Altersarmut und die Sicherung des Rentenniveaus.

Deutlich seltener werde die langfristige Finanzierbarkeit der Alterssicherung (14%) oder die Stärkung der privaten Vorsorge (6%) als wichtigste Reformziele genannt. "Die Bevölkerung erwartet von einer AV-Reform vor allem Antworten auf die grundlegenden Fragen der Alterssicherung – erst dann rücken einzelne Instrumente in den Blick", so Schwark. (dpo)