Über Geld spricht man in vielen Beziehungen nur ungern – über die mögliche Aufteilung des Vermögens bei einer Scheidung erst recht. Für vermögende Paare, Unternehmer und Partner mit stark unterschiedlichen Einkommen oder Altersvorsorgeansprüchen kann ein Ehevertrag dennoch ein wichtiges Instrument der Finanzplanung sein.

Ohne abweichende Vereinbarung leben Ehepaare in Deutschland im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Ein Ehevertrag ermöglicht es, unter anderem den Güterstand, den Versorgungsausgleich und Unterhaltsfragen individuell zu regeln. Wie das Portal Steuertipps.de erläutert, kann der Abschluss sowohl vor als auch während der Ehe erfolgen.

Die Rolle der Anlageberatung
Auch Finanzberater können einen Beitrag leisten. Sie dürfen zwar keine Rechtsberatung ersetzen oder Vertragsklauseln entwerfen. Im Rahmen einer ganzheitlichen Beratung können sie jedoch:

  • Vermögenswerte und Verbindlichkeiten strukturiert erfassen,
  • Eigentumsverhältnisse bei Depots und Immobilien dokumentieren,
  • Unternehmensbeteiligungen in die Vermögensübersicht einbeziehen,
  • bestehende Altersvorsorgeansprüche gegenüberstellen,
  • finanzielle Auswirkungen verschiedener Gestaltungen veranschaulichen,
  • mögliche Liquiditäts- und Versorgungslücken aufzeigen,
  • auf juristischen Klärungsbedarf hinweisen und
  • die Anlagestrategie nach Abschluss des Ehevertrags überprüfen und gegebenenfalls anpassen.

Was insbesondere Paare mit Vermögen beachten sollten, zeigen die zehn Fragen und Antworten in der Bilderstrecke. (mb)