Fehlbuchung bei DWP Bank: Deka-Tochter muss sich an Schaden beteiligen
Eine Fehlbuchung bei einem Zertifikate-Geschäft hat den Wertpapierabwickler DWP Bank viele Millionen Euro gekostet. Auf dem Verlust bleibt er zum großen Teil sitzen, der ebenfalls beteiligte S-Broker der Sparkassen muss nach einem Gerichtsurteil nur einen Teil des Schadens schultern.
Der S-Broker muss rund 15 Millionen Euro Schaden aus einer Buchungspanne übernehmen. Das entschied das Landgericht Frankfurt am Mittwochnachmittag (19.11.), wie das "Handelsblatt" berichtet. Geklagt hatte der Wertpapierabwickler DWP Bank, den das fehlerhafte Geschäft insgesamt gut 61 Millionen Euro gekostet hatte, gegen den Onlinebroker der Sparkassen-Gruppe.
Damit konnte sich die DWP mit ihrer Forderung nach Beteiligung des S-Brokers nur teilweise durchsetzen. Das Landgericht sah der Zeitung zufolge zwar ein "Mitverschulden" des S-Brokers an der Fehlbuchung, weshalb er 25 Prozent des Schadens tragen muss. Allerdings war es nach Ansicht des Gerichts ein Fehler des Abwicklers, dass eine sogenannte Bestandssperre bei dem Wertpapiergeschäft zu früh gestellt worden sei.
Fortsetzung möglich
Der S-Broker erklärte auf Anfrage des "Handelsblatts", er werde das Urteil prüfen und dafür die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Die DWP teilte FONDS professionell ONLINE später mit, dass sie das Urteil zur Kenntnis nimmt. "Eine konkrete Urteilsbegründung liegt uns noch nicht vor. Wir werden die schriftliche Urteilsbegründung genau prüfen und behalten uns als DWP Bank vor, dagegen in zweiter Instanz in Berufung zu gehen", so einer Sprecherin des Instituts.
Bei der Buchungspanne Ende Dezember 2022 ging es um einen Reverse Split, bei dem eine Vielzahl von Stücken eines Wertpapiers zu einem einzigen Stück zusammengefasst werden. Bei dem Wertpapier handelte es sich um eine selten gehandelte Schuldverschreibung, mit der Anleger mit einem großen Hebel auf die Wertentwicklung von Gas wetten konnten. Durch diesen Reverse Split änderte sich der Wert der Schuldverschreibung massiv nach oben, die Stückzahlen wurden aber nicht nach unten angepasst.
Hohe Kosten durch Nachkauf
Der private Depotkunde habe dann viele Schuldverschreibungen zum alten Preis kaufen und die meisten davon zum neuen, viel höheren Preis verkaufen können. Daher musste die DWP innerhalb kürzester Zeit zu einem hohen Preis Hunderttausende Stück des seltenen Wertpapiers nachkaufen, um die anschließende Verkaufsorder des Kunden korrekt ausführen zu können. Die DWP kündigte im Frühjahr 2023 rechtliche Schritte gegen Dritte an, die nun nur teilweise von Erfolg gekrönt sind.
Die Fehlbuchung führte auch dazu, dass der DWP-Vorsteuergewinn für das Jahr 2022 um 97 Prozent auf knapp zwei Millionen Euro einknickte. Zudem startete Finanzaufsicht Bafin eine Sonderprüfung beim Abwickler der Sparkassen. Im März 2024 wurde bekannt, dass DWP-Chef Heiko Beck sowie Finanz- und Risikovorstand Martin Zoller das Unternehmen verlassen. (jb)















