Die Commerzbank muss einem ehemaligen Kunden ihrer Direktbankmarke Comdirect 150 Euro Schadenersatz zahlen, weil sie ihm im vergangenen Jahr wegen IT-Problemen keine Jahressteuerbescheinigung für 2021 geschickt hat. Das berichtet das "Handelsblatt" unter Berufung auf den im Dezember 2022 gefällten Schlichterspruch des Ombudsmanns der privaten Banken, der der Zeitung vorliegt.

Anleger, die zu viel Abgeltungsteuer auf ihre Kapitalerträge zahlten, benötigen das Dokument, damit sie ihr Geld vom Fiskus zurückfordern können. Das war auch hier der Fall: Der Kunde konnte laut Schlichterspruch mit einer Steuerrückerstattung in Höhe von 5.000 Euro rechnen. Da ihm die Steuerbescheinigung aber fehlte, konnte er seine Einkommensteuererklärung nicht abgeben und kam deshalb nicht an sein Geld vom Finanzamt. Den daraus entstandenen Zinsschaden, den der Ombudsmann auf 150 Euro bezifferte, müsse die Bank dem Kunden ersetzen. Die Bank teilte dem "Handelsblatt" mit, dass ihr der Schlichterspruch bekannt sei und dass der Fall bereits im Dezember abgeschlossen worden sei.

Überhang ist abgebaut
Ursache sind IT-Probleme der Bank aufgrund eines Systemwechsels gewesen, wegen derer das Institut vielen Kunden die Steuerbescheinigungen statt im Frühjahr erst im Laufe des Jahres schicken konnte. Die Bank teilte auf Anfrage der Wirtschaftszeitung mit, sie habe "bis Jahresende den Überhang abgebaut". In wenigen Fällen komme es zu "Nachfragen, die uns regelmäßig im Jahresverlauf erreichen und noch zu Nacharbeiten führen". Für dieses Jahr geht die Bank "von einem normalen Verlauf aus" und will die Bescheinigungen für 2022 "im zweiten Quartal planmäßig versenden". (jb)