Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (6.8.) beschlossen, die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege für Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute auf zehn Jahre zu verlängern. Dies teilt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) auf seiner Website mit. Die Gesetzesänderung solle dazu dienen, Steuerhinterziehung zu bekämpfen und einen wirksamen Steuervollzug zu stärken, schreibt das Ministerium. Das sorge für mehr Gerechtigkeit, sichere die Einnahmen des Staates und gewährleiste dessen Handlungsfähigkeit.

Den Kampf gegen Steuerhinterziehung bezeichnet Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) als einen Schwerpunkt seiner Arbeit. "Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass wir hart gegen diejenigen vorgehen, die sich auf Kosten der Allgemeinheit bereichern", erklärt er. Künftig solle länger geprüft werden können, ob jemand das Steuersystem ausnutzt. Durch die ausgedehnte Aufbewahrungsfrist könnten Steuerhinterziehungen wie bei Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäften länger verfolgt und nachgewiesen werden.

Wichtiges Kontrollmaterial
Buchungsbelege sind wichtig, um Sachverhalte in Verfahren rund um Steuerhinterziehung und in der Bekämpfung von Schwarzarbeit aufzuklären. Vor allem könnten Anhaltspunkte für missbräuchliche Steuergestaltungen und Steuervermeidung gewonnen werden, schreibt das BMF. Insbesondere die bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten geführten Belege könnten als Kontrollmaterial zur Aufdeckung von Steuerhinterziehung verwendet werden.

Da solche Institute ihre Buchungsbelege sehr häufig in digitaler Form aufbewahrten, sei von einem sehr viel geringeren Erfüllungsaufwand auszugehen. Die Frist werde deshalb auf zehn Jahre ausgedehnt. Für die restlichen Steuerpflichtigen gilt für Buchungsbelege weiterhin die achtjährige Aufbewahrungsfrist, die Anfang 2025 eingeführt wurde. (am)