Eine neue Steuerregelung macht für Privatanleger den Kauf von Silber unattraktiver. Grund ist ein Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums vom 9. April, in dem das Haus von Finanzminister Lars Klingbeil die Umsatzsteuerbefreiung von Importwaren anpasst. Damit wird das Modell unterbunden, Edelmetalle in deutschen Zollfreilagern zu verwahren und damit beim Kauf die Mehrwertsteuer zu sparen. Das berichtet das "Handelsblatt". Diese Neuregelung trifft gerade auch Silberinvestoren.

Worum geht es? Auf physisches Silber und andere Edelmetalle wie Platin und Palladium wird beim Kauf, anders als bei Gold, die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent fällig, weil sie als industrielle Rohstoffe eingestuft werden. Der Verkauf ist steuerfrei. Um diese Umsatzsteuer beim Kauf legal zu umgehen, bieten Edelmetallhändler laut "Handelsblatt" ihren Kunden häufig die Verwahrung von Silber, Platin und Palladium in sogenannten Zollfreilagern an. Dort dürfen Waren aus dem Ausland zoll- und mehrwertsteuerfrei gelagert werden, wenn sie nicht in den freien Warenverkehr der EU gelangen. Die 19 Prozent werden erst fällig, wenn die Ware das Lager beim Verkauf im Inland verlässt.

Silber soll Zollfreilager gar nicht verlassen
Aufgrund der Neuregelung gilt die Umsatzsteuerbefreiung künftig nur noch, wenn eine tatsächliche Einfuhr der Ware vorgesehen ist. Das trifft auf viele Privatanleger aber nicht zu, schreibt die Zeitung. Sie kaufen beim Händler Metalle, die bereits im Zollfreilager aufbewahrt werden, und verkaufen sie später wieder an den Händler. Eine Lieferung nach Hause ist zumeist nicht vorgesehen.

Die Händler reagierten sofort. Das "Handelsblatt" berichtet, dass etwa Granvalora auf seiner Website mitteile, alle Transaktionen mit Ausnahme von Gold – für das ohnehin keine Umsatzsteuer anfällt – eingestellt zu haben. Betroffen seien von der neuen Regelung alle Käufe, die nach dem 9. April getätigt werden. Bereits erworbene Rohstoffe blieben umsatzsteuerbefreit, betont das Unternehmen laut der Zeitung. (jb)