Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf für ein Standortförderungsgesetz (StaFöG) vorgelegt. Das neue Gesetz soll Unternehmen insbesondere durch steuerliche Erleichterungen einen verbesserten Zugang zu Finanzierungen ermöglichen. Im Fokus steht neben Investitionen in Infrastruktur und erneuerbare Energien auch die gewerbliche Bereitstellung von Venture Capital. Das Gesetz knüpft an Vorhaben des Zukunftsfinanzierungsgesetzes und an die Investitionsoffensive des am 28. Mai 2025 beschlossenen Sofortprogramms an.

Fonds sollen gegen gewerbliche Infizierung immun werden
Von verbesserten Rahmenbedingungen für private Investitionen sollen Wachstumsimpulse für die Wirtschaft ausgehen. Offene Immobilienfonds etwa riskieren bisher, wenn sie eine Beteiligung an einer unternehmerisch geprägten Gesellschaft eingehen, gewerblich infiziert zu werden, mithin ihren Status als Sondervermögen zu verlieren. Das soll künftig unschädlich sein und die direkte Investition in Projektgesellschaften, die Strom aus erneuerbaren Quellen erzeugen oder andere Infrastrukturprojekte bewirtschaften, ermöglichen.

Ein weiteres Beispiel für Maßnahmen, die Unternehmen mehr Investitionsspielraum verschaffen sollen, ist die Erhöhung der steuerfreien sogenannten 6b-Rücklage von Veräußerungsgewinnen von einer halben auf zwei Millionen Euro. Das Millionenkredit-Meldewesen soll abgeschafft werden. Bislang schreibt es vor, dass Banken Kreditvergaben an einzelne Kreditnehmer oder eine Unternehmensgruppe von mehr als einer Million Euro melden müssen.

Abschaffung des Beschwerderegisters soll die Bafin entlasten
Auch das Mitarbeiter- und Beschwerderegister, das die Bafin führt, soll abgeschafft werden. "Das Unterhalten des MBR verursacht bei rund 40.000 Anzeigen im Jahr einen hohen Aufwand auf Seiten der erfassten Institute und der Bafin. Dieser Aufwand steht angesichts der mit dem MBR verbundenen eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten der Bafin in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen des MBR", heißt es zur Begründung im Referentenentwurf.

Der Fondsverband BVI, die Interessenvertretung der Fondsbranche, ist mit dem Gesetzesentwurf zufrieden. Hauptgeschäftsführer Thomas Richter kommentiert: "Das Standortfördergesetz ist ein notwendiges Signal an den Finanzstandort Deutschland. Wir haben uns lange dafür eingesetzt, denn für mehr privates Kapital in Infrastruktur und Start-ups brauchen wir Fondsgesellschaften, die vom Standort Deutschland aus investieren." (tw)