Banken und Sparkassen erfüllen beim Vertrieb von sogenannten Kombiprodukten weitgehend die geltenden Informations- und Transparenzpflichten. Zu diesem Ergebnis kommt die Finanzaufsicht Bafin, die zwischen Mai und August 2025 in einer Mystery-Shopping-Aktion überprüft hat, ob Finanzinstitute ihre Kunden über die Funktionsweise, Kosten und Risiken solcher Anlagekombis ausreichend aufklären. Dafür haben sich im Auftrag der Behörde 25 Testpersonen bei zehn Banken und Sparkassen über Produkte dieser Art beraten lassen.

Kombiprodukte sind Anlagekombinationen, die in der Regel aus einer kostenfreien Festgeld- und einer kostenpflichtigen Fondskomponente bestehen. Bei solchen Produkten können Anleger grundsätzlich von einer festen Verzinsung und von der Fondsentwicklung profitieren. In der Beratung müssen sie unter anderem auch darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass die jeweiligen Bestandteile getrennt voneinander erworben werden können.

Schwierige Terminfindung
Wie die Untersuchung der Bafin zeigt, wurden die Testkunden in den meisten Beratungsgesprächen über die Kosten und Risiken der Produkte ausreichend informiert. Bei den Kosten kam es teilweise aber zu Auffälligkeiten. Schwierigkeiten gab es zudem bei der Anbahnung der Gespräche, konkret bei der Terminfindung und der Zuweisung eines geeigneten Beraters.

In 24 von 25 Fällen entsprach der Bafin zufolge die Produktempfehlung dem Renditewunsch der Testperson. 21 Mystery-Anleger erklärten, das empfohlene Kombiprodukt sei verständlich erklärt worden. Die Information über die Kosten war dagegen weniger zufriedenstellend. In 21 von 25 Beratungen wurden die Testkunden über die anfallenden Kosten für das empfohlene Kombiprodukt zwar informiert. Jedoch wurden die Kosten oder die Gebührenfreiheit für die einzelnen Bestandteile des Produkts nur in 15 der 21 Fälle dargestellt. Somit erhielten 29 Prozent der Testkunden keine Kosteninformation für jeden Bestandteil des Kombiprodukts.

Risiken verständlich erklärt
Demgegenüber waren die erteilten Risikoinformationen überwiegend angemessen. 23 Testpersonen wurden verständlich über die Risiken des Produkts aufgeklärt. Allerdings wurde jeder vierte Mystery-Anleger nicht darüber informiert, dass die einzelnen Komponenten des Kombiprodukts auch einzeln bezogen werden können.

Probleme gab es zudem bei der Gesprächsanbahnung: In acht von 25 Fällen empfanden die Testpersonen die Terminierung des Beratungsgesprächs als nicht einfach. In sieben von 25 Fällen wurden die Testkunden trotz Angabe ihres Anliegens an ungeeignete Berater weitergeleitet. Insgesamt fühlten sich die Mystery-Anleger aber in 22 von 25 Fällen gut beraten. Mit den Instituten, bei denen bei der Testaktion Auffälligkeiten festgestellt wurden, wird die Bafin nach eigenen Angaben in Kontakt treten. Ziel dabei ist es, systematische Mängel zu identifizieren und zu beseitigen. (am)