Fristumstellung kann dem Fax im Fondshandel den Garaus machen
Wertpapiergeschäfte müssen in Nordamerika neuerdings bereits am Tag nach der Transaktion abgewickelt sein. Europa will bald nachziehen. Die Aufsicht hat sogar schon einen Umstellungstermin zur Diskussion gestellt. Das trifft auch die Fondsbranche.
Der Fondsbranche steht eine umfassende Umstellung bei der Abwicklung von Wertpapiergeschäften bevor. Nachdem Ende Mai 2024 die USA, Kanada und Mexiko die Abwicklungsfrist für Wertpapiergeschäfte von zwei auf einen Tag verkürzt haben, steht dieser Schritt auch in Europa bevor. Die europäische Finanzaufsicht ESMA hat sogar einen konkreten Termin vorgeschlagen. Am 11. Oktober 2027 soll von "T+2" auf "T+1" umgestellt werden, wie die Fristen im Fachjargon heißen.
"Eine Verkürzung der Abwicklungszyklen betrifft auch das Asset Management", betont Thomas Epple, Prokurist bei der Strategie- und Managementberatung KPMG. Die Auswirkungen würden sich entlang der gesamten Wertschöpfungskette zeigen. Und da gibt es viel zu tun. "Wenn wir auf den Status quo schauen, dann wird klar, dass die technische Basis noch nicht vollumfänglich gegeben ist", berichtet Epple. "Der Informationsaustausch kann nicht mehr via Fax oder Excel-Datei erfolgen, wie es teilweise noch der Fall ist."
Zeit, Aufwand und Kosten
Doch nicht nur die technische Umsetzung steht dann auf der Aufgabenliste der Asset Manager. Auch sämtliche Dokumente wie Verträge oder Fondsprospekte müssen umgeschrieben und an die neuen Fristen angepasst werden. "Das braucht Zeit und bringt Aufwand und Kosten mit sich", sagt Lisa Hofmann, Partnerin bei KPMG. Einige Fragen, die im Zuge einer Verkürzung des Abwicklungszyklus bei Investmentfonds aufkommen, sind noch offen.
Vor welchen weiteren Hürden Europa bei der Umstellung auf "T+1" steht und wie die Fondslobby-Verbände zu der Verkürzung stehen, lesen Sie in der vollständigen Version des Artikels, der in Heft 4/2024 erschienen ist. Den Beitrag finden Sie nach Anmeldung auch hier im E-Magazin.
"Beim Settlement der Wertpapiere innerhalb eines Fonds gehen wir fest von T+1 aus", sagt KPMG-Expertin Hofmann. "Worüber noch diskutiert wird, ist die Frage, ob das Anteilscheingeschäft ebenfalls darunterfallen soll." Während also für die Aktien und Anleihen, die ein Fondsmanager handelt, die kürzere Abwicklungsfrist gelten dürfte, könnte der Handel mit Fondsanteilen bei einer längeren Frist bleiben.
Kursfrage
Je nachdem, wie die Diskussion ausgeht, tauchen unterschiedliche Fragen für Asset Manager auf. Dreht die Wertpapierabwicklung auf "T+1", während der Handel von Fondsanteilen bei längeren Fristen bleibt, können sich innerhalb dieser abweichenden Zeitspanne Finanzierungslücken auftun, die mit Puffern abgesichert werden müssen. Für den Fall wiederum, dass auch die Abwicklungsfrist für den Fondsanteilshandel verkürzt wird, stehen die Asset Manager vor anderen Problemen.
"Ein wesentlicher Bestandteil des Anteilsgeschäfts ist der Fondspreis", hält Hofmann fest. Dafür müssen die Gesellschaften den Nettoinventarwert berechnen. "Dafür wiederum werden alle Transaktionen benötigt", erläutert Hofmann. "Vor allen Dingen braucht es die Börsenkurse." Hier stellt sich die Frage, welche Kurse künftig herangezogen werden, etwa statt der Schlusskurse schon die Mittagskurse? Alle diese Fragen müssten dann geklärt werden. (ert)