Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) tritt in Sachen "Altersvorsorge ab sechs Jahren“ kräftig aufs Gaspedal. Am 22. Juli hat das Ministerium den "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstart-Rente" veröffentlicht und an die Verbände der Finanz- und Versicherungswirtschaft versandt. Diese hatten nur wenige Tage Zeit, um auf den Entwurf zu reagieren. Die Frist für Stellungnahmen ist am vergangenen Freitag (31.7.) abgelaufen – und die haben einige Verbände genutzt, um Position zu beziehen.

Grundsätzlich kommt der Referentenentwurf in der Branche gut an, erntet an verschiedenen Punkten aber auch harte Kritik. Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung etwa begrüßt das Ziel der Bundesregierung, Kinder und Jugendliche frühzeitig an die kapitalgedeckte Altersvorsorge und langfristige Kapitalmarktanlagen heranzuführen. Es bestehe aber Nachbesserungsbedarf, schreibt der Verband. 

Kein isoliertes Kinderdepot
"Die Frühstart-Rente darf nach Auffassung des AfW nicht als isoliertes Kinderdepot ausgestaltet werden. Sie muss vielmehr den ersten Abschnitt der durch das Altersvorsorgereformgesetz neu geordneten geförderten privaten Altersvorsorge bilden", heißt es in der Stellungnahme. Vertrag, Förderung, Information und Beratung sollten deshalb von Beginn an so gestaltet sein, dass die Vorsorge ohne unnötigen Produkt- oder Systemwechsel bis ins Erwachsenenalter fortgeführt werden kann.

Nach Auffassung des AfW sollte die staatliche Zahlung auch in ein Altersvorsorgedepot fließen können, das bereits vor Beginn der Förderberechtigung auf den Namen des Kindes abgeschlossen wird. Daher sollte neben dem gesetzlich vorgesehenen Standarddepot auch ein geeigneter zertifizierter Altersvorsorgedepot-Vertrag zugelassen werden können. Kritisch bewertet der Verband vor allem die vorgesehene Ausnahme von den Beratungspflichten. Denn: Die geplante Regelung würde nach Auffassung des AfW nicht allein die Frühstart-Rente betreffen, sondern die Beratungsarchitektur sämtlicher Standarddepot-Verträge verändern.

Kostenverbot begrenzen
Ähnlich sieht es der Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa (Votum). "Die Frühstart-Rente kann, richtig ausgestaltet, ein wichtiger Baustein für frühe Finanzbildung und Kapitalmarktteilhabe werden“, erklärt der Verband in seiner Stellungnahme. Damit sie dieses Potenzial entfaltet, müsse der Gesetzgeber aber einige Aspekte aufgreifen. Das Kostenverbot müsse auf die staatliche Förderung von zehn Euro monatlich begrenzt werden, fordert Votum. Für freiwillige Zuzahlungen soll eine vergütete Beratung ermöglicht werden. Die Ausnahme von der Beratungspflicht solle auf den reinen staatlichen Baustein beschränkt werden. Für freiwillige Zuzahlungen müsse sie komplett erhalten bleiben.

Auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) weist das BMF in seiner Stellungnahme auf die "vorhandenen Fehler“ hin. Im Mittelpunkt steht dabei der geplante Beratungsabbau. Auch wenn dieser im Entwurf für die Frühstart-Rente verankert ist, würde er aus Sicht des BVK alle Standarddepot-Verträge betreffen und damit das Recht von Verbrauchern auf Beratung aushebeln.

Übergangszeitraum gefordert
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) sieht vor allem beim vorgesehenen Verbot von Abschluss- und Vertriebskosten Anpassungsbedarf. Dies sei aufgrund des bestehenden Kostendeckels für das Standarddepot nicht erforderlich, erklärt der Spitzenverband der Finanzbranche in seiner Stellungnahme. Darüber hinaus fordert die DK, dass für private Zuzahlungen die Möglichkeit einer vorzeitigen Auszahlung bestehen sollte. Auch sollte angesichts des engen Zeitrahmens bis zur Einführung der Frühstart-Rente ein Übergangszeitraum für Vertragsdatenübermittlung vorgesehen werden.

Der deutsche Fondsverband BVI begrüßt das mit dem Gesetz zur Einführung der Frühstart-Rente verfolgte Ziel, einen breiten und frühzeitigen Einstieg der Bevölkerung in die private kapitalgedeckte Altersvorsorge zu ermöglichen. "Besonders positiv bewerten wir die enge Verzahnung der Frühstart-Rente mit der geplanten Reform der privaten Altersvorsorge", schreibt der BVI in seiner Stellungnahme.

Konsequent und effizient
Aus Sicht der Fondsbranche sei es konsequent und effizient, die bereits für die geförderte private Altersvorsorge vorgesehenen Standarddepot-Verträge im Sinne des Paragrafen 1, Absatz 1c des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes auch für die Frühstart-Rente zu nutzen. 

Aber: Durch das Verbot, Vertriebs- und Abschlusskosten zu erheben, werde der Zugang zu Beratung erschwert. "Insbesondere bei Personen mit geringen Vorkenntnissen ist eine Begleitung durch qualifizierte Beratung notwendig und sorgt nicht nur für eine stärkere Verbreitung der Frühstart-Rente, sondern zahlt auch positiv auf die finanzielle Bildung ein", so der BVI. Darüber hinaus bestehe durch die Begrenzung der Frühstart-Rente auf Standarddepot-Verträge bereits ein Kostendeckel in Höhe von einem Prozent. "Diese Regelung sollte auch für die Frühstart-Rente einheitlich beibehalten werden." 

Auffanglösung kritisch gesehen
Kritisch sieht der Verband zudem die geplante staatliche Auffanglösung für Kinder, deren Eltern kein Altersvorsorgeprodukt auswählen. Zwar sei nachvollziehbar, dass auf diese Weise sichergestellt werden soll, dass kein Kind von der Förderung ausgeschlossen wird. Gleichzeitig stehe eine staatliche Standardanlage jedoch nur bedingt im Einklang mit dem Ziel, die Finanzbildung in Deutschland zu stärken. (am)