Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstart-Rente" veröffentlicht. Gemäß dem im Koalitionsvertrag verankerten Auftrag sollen tatsächlich für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr aus dem Bundeshaushalt zehn Euro pro Monat in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot fließen. Starten soll das Modell mit dem Jahrgang 2020, rückwirkend ab Januar 2026. Über die zehn Euro hinaus können private Einzahlungen geleistet werden, die in der Höhe auf 6.840 Euro pro Jahr begrenzt sind.

Individuelle Verträge nur mit dem Standarddepot
Bespart wird ein Depot, das Eltern eines anspruchsberechtigten Kindes elektronisch bei einem Anbieter ihrer Wahl eröffnen können. Allerdings ist für diese individuellen Verträge nur das Standarddepot zugelassen, für das der Gesetzgeber Fonds bestimmter Risikoklassen vorschreibt und einen Kostendeckel von einem Prozent definiert hat. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes kann der Vertrag jedoch nahtlos in ein freies Altersvorsorgedepot überführt werden, für das eine größere Auswahl an Anlageprodukten zur Verfügung steht.

Die im Depot erzielten Erträge sind bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei. Anschließend erfolgt eine volle Besteuerung nach Paragraf 22, Nummer 5 Einkommensteuergesetz (EstG). Vor Vollendung des 65. Lebensjahres ist eine Auszahlung grundsätzlich nicht möglich. 

Kollektive Anlage durch die Bundesbank
Besonders interessant: Für Kinder, deren Eltern keinen Depot-Vertrag abschließen, soll eine kollektive Anlage der Mittel am Kapitalmarkt erfolgen, die von der Deutschen Bundesbank verwaltet wird. Dafür soll zu 100 Prozent und global diversifiziert in Aktien respektive Aktienfonds investiert werden. Die Bundesbank hat sich auch um die Verwaltung des geplanten Staatsfonds beworben, der die sogenannte Kapitalrente verwalten soll.

Das Kapital aus der kollektiven Anlage für die Frühstart-Rente kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres quartalsweise in ein Altersvorsorgedepot überführt werden. Wird kein Altersvorsorgedepot eröffnet, fließt das Kapital zurück in den Bundeshaushalt. Zum Zweck der finanziellen Bildung sind durch Anbieter individueller Verträge Informationen zur Frühstart-Rente, zur Wertentwicklung und zu den Kosten in einer auf die Zielgruppe zugeschnittenen Form bereitzustellen. Eine öffentliche Berichterstattung zur kollektiven Anlage ist ebenfalls vorgesehen. Diese soll voraussichtlich über eine Webseite erfolgen.

Kritik aus der Branche
Die kollektive Lösung stößt in der Branche nicht gerade auf Gegenliebe. "Die Frühstart-Rente schafft den breiten Einstieg der Bevölkerung in die private kapitalgedeckte Altersvorsorge. Der nahtlose Übergang in das Altersvorsorgedepot sorgt dafür, dass die nächste Generation flächendeckend über Fonds für das Alter vorsorgen wird", lobt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI, zwar. Die staatliche Auffanglösung für Kinder, deren Eltern kein Produkt auswählen, widerspreche aber dem Ziel der Finanzbildung. "Wer den Staat für sich anlegen lässt, beschäftigt sich nicht selbst mit der Kapitalanlage und lernt damit nicht hinzu", so Richter. 

Auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) bewertet die Frühstart-Rente prinzipiell als richtigen Ansatz. Damit sie ihr volles Potenzial entfalten kann, müsse sie jedoch auf Wettbewerb, Produktvielfalt und qualifizierte Beratung setzen sowie Teil einer lebenslangen privaten Vorsorgestrategie sein. "Die Frühstart-Rente kann ein wichtiger Einstieg in die private Altersvorsorge werden. Dafür müssen jetzt die richtigen Rahmenbedingungen geschaffen werden", fordert BVK-Präsident Michael H. Heinz.

Kinder und Familien an individuelle Kapitalanlage heranführen
Neben anderen Kritikpunkten bemängelt der Verband die vorgesehene staatliche Auffanglösung. Diese könnte möglicherweise zu einer dauerhaften Alternative für große Teile der Förderberechtigten werden. Ziel müsse jedoch vielmehr sein, möglichst viele Kinder und Familien an eine individuelle kapitalgedeckte Vorsorge heranzuführen.

Das sieht der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung genauso. "Wir unterstützen das Ziel, junge Menschen früh an den Kapitalmarkt heranzuführen", erklärt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. Aber: Der Entwurf beschränke die individuellen Verträge auf ein beratungsfreies Standarddepot, deckele die Effektivkosten bei einem Prozent und lasse bis zur Volljährigkeit keine Abschluss- und Vertriebskosten zu. "Damit definiert der Staat die qualifizierte Beratung aus einem Produkt heraus, das er selbst vorschreibt – und das genau dort, wo Familien erstmals mit kapitalgedeckter Vorsorge in Berührung kommen. Beratung ist kein Kostenfaktor, sondern ein Schutzfaktor", so Rottenbacher.

Frist bis zum 31. Juli
Das Projekt Frühstart-Rente soll nun zügig vorangetrieben werden. Das BMF hat den Referentenentwurf am Mittwoch (22.7.) an die Verbände verschickt und diesen eine sportliche Frist für Stellungnahmen bis zum 31. Juli, 12 Uhr, gesetzt. Das Bundeskabinett soll sich am 12. August mit dem Entwurf befassen. (am)