Sie scheint tatsächlich auf den Weg gebracht – die Frühstart-Rente. Das Bundeskabinett hat den Referentenentwurf aus dem SPD-geführten Bundesministerium der Finanzen (BMF) unter Lars Klingbeil am Mittwoch (12.8.) durchgewunken. Damit wird es immer wahrscheinlicher, dass junge Menschen zwischen dem sechsten und dem 18. Lebensjahr monatlich zehn Euro vom Staat erhalten werden, um damit schon früh für ihren künftigen Ruhestand vorzusorgen.

Sofern das Gesetz im Bundestag beschlossen wird und wie geplant zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt, beginnt die Förderung mit Kindern des Geburtsjahrgangs 2020. Für sie sollen die Beiträge rückwirkend ab Januar 2026 gezahlt werden. Später sollen nach und nach weitere Jahrgänge hinzukommen. 

Wenn Eltern kein Depot eröffnen
Eltern können für ihre Kinder ein zertifiziertes Depot bei einem privaten Anbieter eröffnen und dort jährlich auch bis zu 6.840 Euro selbst einzahlen. Aber: Wird kein individuelles Depot eröffnet, soll die Bundesbank die staatlichen Beiträge in einem Sondervermögen anlegen. Bis spätestens zum 35. Lebensjahr können die Geförderten das angesparte Vermögen in einen eigenen Altersvorsorgedepot-Vertrag übertragen. Im Vergleich zum Referentenentwurf vom 22. Juli wird die Altersgrenze damit um glatte zehn Jahre angehoben.

In der Finanz- und Versicherungsbranche trifft das nun vom Kabinett abgesegnete Gesetzesvorhaben auf geteilte Meinungen. "Mit der Entscheidung, die Eröffnung der Depots für die Frühstart-Rente den Eltern zu überlassen, zementiert die Bundesregierung bestehende soziale Ungleichheit unter Kindern und Jugendlichen", erklärt etwa Henriette Peucker, geschäftsführende Vorständin des Deutschen Aktieninstituts (DAI). 

Verschenkte Chance
Die Frühstart-Rente habe das Potenzial, einen nachhaltigen Beitrag zur Reduzierung der Altersarmut zu leisten. Es sei die Verantwortung der Bundesregierung, diese Chance Kindern aller sozialer Schichten in Deutschland gleichermaßen zu eröffnen. "Das geht nur, wenn für alle berechtigten Kinder individuelle Konten eröffnet werden. Diese Chance verschenkt die Bundesregierung mit dem heutigen Entwurf", so Peucker.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt den Kabinettsbeschluss grundsätzlich. "Die Idee hinter der Frühstart-Rente ist überzeugend", sagt Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Verbands. Sie bringe Kinder und Familien früh mit kapitalgedeckter Vorsorge in Kontakt.

Breitere Diversifizierung gefordert
Aus Sicht des GDV ist es richtig, dass die Bundesregierung bei der Frühstart-Rente auf einen privatwirtschaftlichen Wettbewerb setzt. Nachbesserungsbedarf sieht der Verband bei den zugelassenen Anlageklassen in der Kapitalanlage. Der GDV fordert, dass auch das Sicherungsvermögen der Lebensversicherer als Anlagebaustein zugelassen wird. Damit könne breit diversifiziert in Anleihen, Immobilien, Unternehmensfinanzierungen und Infrastruktur investiert werden.

Zudem begrüßt es der GDV, dass für das kostengedeckelte Standardprodukt keine gesetzliche Beratungspflicht gilt – weder für Versicherer noch für Versicherungsvermittler. Dadurch könne die Frühstart-Rente einfach und vollständig digital abgeschlossen werden. "Ein einfaches Produkt sollte auch einfach abgeschlossen werden können", findet Schumann. Beratung bleibe möglich und sei in vielen Fällen sinnvoll. "Sie sollte bei einem klar standardisierten Produkt aber nicht verpflichtend sein", so Schumann. (am)