Fünf Fälle, in denen der letzte Wille einen Manager braucht
Immobilien, Wertpapierdepots oder minderjährige Erben können die Nachlassabwicklung erheblich erschweren. Vermögensverwalter Marc-Oliver Lux zeigt typische Situationen, in denen ein Testamentsvollstrecker helfen kann.
Ein Erbfall bringt für Angehörige nicht nur emotionale Belastungen mit sich. Häufig müssen sie zugleich weitreichende Entscheidungen über Immobilien, Wertpapierdepots oder andere Vermögenswerte treffen. Unterschiedliche Interessen innerhalb der Familie können die Abwicklung zusätzlich erschweren.
Ein Testamentsvollstrecker kann in solchen Situationen die Verwaltung des Nachlasses übernehmen und dafür sorgen, dass die Vorgaben des Verstorbenen umgesetzt werden. Seine Aufgaben lassen sich im Testament festlegen und an die persönlichen sowie familiären Verhältnisse anpassen. Das kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn die Erben wenig Erfahrung mit Vermögensfragen haben, noch minderjährig sind oder besondere Unterstützung benötigen.
Marc-Oliver Lux, Geschäftsführer des Münchner Vermögensverwalters Dr. Lux & Präuner, nennt fünf typische Konstellationen, in denen sich eine Testamentsvollstreckung bewähren kann – klicken Sie sich durch die Bilderstrecke. (mb)













