Die Bafin hat eine Prüfung des Konzernabschlusses für das Jahr 2024 und des zugehörigen Konzernlageberichts der Dekabank eingeleitet. Das teilt die Finanzaufsicht mit. Die Bundesanstalt habe "konkrete Anhaltspunkte" dafür, dass der Fondsdienstleister der Sparkassen "gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen" hat.

"Die Bank hat im Konzernabschluss Steuererstattungsansprüche gegen die Finanzverwaltung aus Kapitalertragsteuer in Höhe von insgesamt 478 Millionen Euro bilanziert, die in Bezug zu Aktienhandelsgeschäften über den Dividendenstichtag aus den Jahren 2013 bis 2018 stehen und deren Anrechnung durch die Finanzverwaltung versagt wurde", schreibt die Bafin.

"Konkrete Anhaltspunkte" für Fehler
Die Aktivierung von steuerbezogenen Erstattungsansprüchen dürfe gemäß des internationalen Bilanzierungsstandards IFRS "nur dann erfolgen, wenn es überwiegend wahrscheinlich ist, dass Steuerbehörden die steuerliche Behandlung des Unternehmens akzeptieren werden", so die Bonner Behörde. Die Bafin betont, im Rahmen der Bilanzkontrollprüfung nicht die steuerrechtliche Wirksamkeit der Aktienhandelsgeschäfte als solche zu prüfen, sondern die bilanziellen Voraussetzungen, unter denen solche Steuererstattungsansprüche aktiviert werden dürfen.

Die Bundesanstalt habe "auf Basis objektivierter Maßstäbe konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Bank fälschlicherweise davon ausgegangen ist, eine Anerkennung durch die Finanzverwaltung sei überwiegend wahrscheinlich". Dabei berücksichtige die Bafin die Rechtsauffassung der zuständigen Finanzbehörden, des Bundesfinanzministeriums und die Rechtsprechung.

Die Deka verteidigt ihre Bilanzierungspraxis
Die Bank bestätigte auf Anfrage von FONDS professionell ONLINE, dass die Bafin eine Bilanzkontrolle des testierten Konzernabschlusses 2024 der Dekabank eingeleitet habe.

"Es geht um die Frage, ob die Aktivierung von Steuererstattungsansprüchen aus dem letzten Jahrzehnt den IFRS-Vorgaben entspricht", so ein Sprecher des Instituts. Die Bank sei "davon überzeugt, dass sich ihre Bilanzierungspraxis nach Abschluss der Prüfung weiterhin als IFRS-konform herausstellen wird". Bewahrheiten sich die Anhaltspunkte der Bafin allerdings, hätte das zur Folge, dass die Deka ihren Gewinn für das Jahr 2024 um fast eine halbe Milliarde Euro zu hoch ausgewiesen hat.

Offene Steuerforderungen beglichen – und Erstattungsansprüche bilanziert
Der Branchendienst "Finanz-Szene" hatte vor gut einem Jahr berichtet, dass die Deka seinerzeit offene Steuerforderungen von mehreren Hundert Millionen Euro beglichen hatte – Zahlungen, die dem Artikel zufolge in Zusammenhang mit sogenannten Cum-Cum-Transaktionen standen. Den für 2024 ausgewiesenen Gewinn von fast 900 Millionen Euro hätten die Zahlungen jedoch nicht tangiert, weil die Deka parallel dazu steuerliche Erstattungsansprüche in Höhe von 478 Millionen Euro aktiviert habe, so der Branchendienst.

Die Bank zeigte sich bei Rechnungslegung überzeugt davon, die gezahlten Steuerschulden nach "finalem Obsiegen in einem finanzgerichtlichen Verfahren" wieder zurückzuerhalten, wie "Finanz-Szene" aus dem Konzernabschluss des besagten Jahres zitiert. Genau diese Bilanztransaktion nimmt die Bafin nun offensichtlich näher unter die Lupe. (bm)