Geldwäsche-Mängel: Bafin verhängt Bußgelder gegen DZ-Bank-Tochter
Wegen Verstößen gegen Vorgaben zur Geldwäsche-Prävention hat die Bafin die Reisebank mit Bußgeldern belegt. Die Aufsicht sieht Defizite bei internen Prozessen und beim Umgang mit Iran-Transaktionen.
Die deutsche Finanzaufsicht Bafin hat zwei Bußgelder von insgesamt 45.000 Euro gegen die DZ-Bank-Tochter Reisebank festgesetzt. Grund dafür sind Mängel in der Geldwäsche-Prävention.
Zum einen habe das Institut seine Aufsichtspflicht bei internen Prozessen verletzt und dadurch nicht über eine ordnungsgemäße Kontenabrufdatei verfügt, teilte die Bafin am Montag (22.12.) mit. Zum anderen habe die Bank gegen eine Verfügung der Aufsicht zu Iran-Transaktionen verstoßen.
Verstoß gegen Iran-Verfügung
Die Verfügung war im Mai 2020 erlassen worden, nachdem die Europäische Kommission den Iran als Drittstaat mit hohem Risiko in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingestuft hatte. Sie verpflichtet Kreditinstitute, Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen mit dem Iran oder mit dort ansässigen Personen unverzüglich schriftlich bei der Bafin anzuzeigen. Gegen diese Allgemeinverfügung habe die Reisebank bis Oktober 2022 verstoßen, hieß es.
Fehlende Kontenabrufdatei
Zudem ist die Reisebank als Kreditinstitut verpflichtet, eine aktuelle Datei mit allen von ihr in Deutschland geführten IBAN-Konten, Depots und Schließfächern bereitzuhalten. Von Juli bis September 2023 habe die Bank jedoch über keine ordnungsgemäße Kontenabrufdatei verfügt.
Die Reisebank erklärte in einer Stellungnahme gegenüber "Bloomberg", dass beide Sachverhalte "jeweils unmittelbar nach Feststellung vollständig aufgearbeitet und behoben" worden seien.
Die Bafin war zuletzt auch gegen andere Banken wegen Mängeln in der Geldwäsche-Prävention vorgegangen. So wurde unter anderem gegen die Helaba ein Bußgeld von 20.000 Euro und gegen JP Morgan Chase ein Bußgeld von 45 Millionen Euro verhängt. (mb/Bloomberg)













