In einer Klage zu den Greenwashing-Vorwürfen gegen die Fondsgesellschaft DWS steht ein erster Verhandlungstermin fest. Das Landgericht Frankfurt habe den 25. März 2025 als Verhandlungstermin angesetzt, teilte die Kanzlei Goldenstein Rechtsanwälte mit, die den Kläger vertritt. Demnach handelt es sich um die erste Anlegerklage, die vor Gericht behandelt werde. Die Klage sei bereits im Dezember 2023 eingereicht worden. Der Kläger hatte 20.758,40 Euro in den DWS ESG Stiftungsfonds LD investiert.

"Unser Mandant hat darauf vertraut, dass ein als ESG-Fonds deklarierter Fonds auch tatsächlich nachhaltig ist", lässt sich Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Inhaber und Geschäftsführer von Goldenstein Rechtsanwälte, in der Mitteilung zitieren. "Die DWS hat jedoch bewusst verschwiegen, wie sie die Einhaltung von ESG-Kriterien kontrolliert, betroffene Anleger dadurch in die Irre geführt und gegen EU-Recht verstoßen." Der Kläger fordert die Rückzahlung seines Investments.

Millionenstrafe in den USA
"Wir haben die Klage zur Kenntnis genommen, halten sie jedoch für unbegründet. Darüber hinaus äußern wir uns nicht zu Details laufender Verfahren", sagte eine DWS-Sprecherin der Nachrichtenagentur "Reuters". Die Deutsche-Bank-Tochter ringt seit 2021 mit Vorwürfen, sie habe ihre Fonds nachhaltiger dargestellt, als sie tatsächlich waren. In den USA musste die DWS nach Ermittlungen der Aufsicht SEC eine Buße in Höhe von 19 Millionen Dollar wegen Greenwashing-Vorwürfen sowie sechs Millionen Dollar wegen Versäumnissen bei der Geldwäschebekämpfung zahlen. (ert)