Girokontenvergleichsportal: Bafin verhängt erste Bußgelder
Seit gut einem Jahr ist der Kontenvergleich der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht online. Jetzt wurden erstmalig Bußgelder gegen zwei Banken wegen fehlerhafter und unterlassener Meldungen erlassen.
Vergleichsportale leben davon, dass die ihnen zugelieferten Daten aktuell und korrekt sind. Dies gilt für kommerzielle Portale wie beispielsweise von Check24, aber auch für den Kontenvergleich der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), der seit dem 15. Januar 2025 veröffentlicht wird. Jetzt hat die Aufsicht erstmalig Bußgelder gegen zwei Kreditinstitute verhängt, die ihre Aufsichtspflicht hinsichtlich der Meldeprozesse schuldhaft verletzt haben.
Kleine Banken
Betroffen sind die Raiffeisenbank Lechrain, die mit einem Bußgeld in Höhe von 20.000 Euro bedacht wurde, und die Alxing-Brucker Genossenschaftsbank, die 12.500 Euro an die Bafin zahlen muss. Beides sind kleinere genossenschaftliche Institute, die in Bayern beheimatet sind. Die Alxing-Brucker Genossenschaftsbank beschäftigt beispielsweise noch nicht einmal 20 Mitarbeiter.
Umfangreiche Infos
Laut Webseite der Bafin enthält das Kontenvergleichsportal Informationen zu Kontenmodellen von rund 1.100 Zahlungsdienstleistern mit insgesamt 6.600 Zahlungskontentarifen. Die Kontenmodelle werden anhand von Vergleichskriterien wie dem monatlichen Entgelt oder der Höhe des Überziehungszinssatzes dargestellt. Nach dem Zahlungskontengesetz sind die Anbieter von Zahlungskonten – etwa Giro- und auch Basiskonten – dazu verpflichtet, der Bafin die für den Kontenvergleich notwendigen Informationen zukommen zu lassen.
Stichprobe
Die Kontoanbieter müssen neue Kontenmodelle oder Änderungen von Vergleichskriterien bei bestehenden Angeboten innerhalb von drei Geschäftstagen melden. Die Meldung erfolgt über die Melde- und Veröffentlichungsplattform der Bafin und wird ohne weitere Prüfung oder Bearbeitung durch die Behörde in den Kontenvergleich übernommen. Es werden jedoch stichprobenhafte Kontrollen durchgeführt. Bei diesen Qualitätschecks sind die beiden regionalen Kreditinstitute aufgefallen. (mh)
Ausführliche Informationen zum Girokontenvergleichsportal der Bafin finden Sie in Heft 3/2025 von FONDS professionell, nach Anmeldung auch hier im E-Magazin.















