Honorarberater begrüßt OLG-Urteil zur "Unabhängigkeit"
Darf sich ein Versicherungsmakler "unabhängig" nennen? Vermittlerverbände, ein Rechtsgutachten und einige Gerichte hatten diese Frage bejaht. Das Oberlandesgericht Dresden kam bekanntlich zu einem anderen Urteil – was bei Honorarberatern auf Zustimmung stößt.
Der Honorarberater Lothar Eller sieht sich durch ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden in seiner Auffassung bestätigt, dass eine unabhängige Beratung nicht auf Provisionsbasis erfolgen kann. "Wer für den Verkauf bezahlt wird, kann nicht völlig frei beraten", sagt er. "Der Begriff 'unabhängig' suggeriert Neutralität, die es im Provisionssystem schlicht nicht gibt", so seine Überzeugung.
Das OLG Dresden hatte – anders als die Vorinstanz – mit Urteil vom 28. Oktober (Az.: 14 U 1740/24) entschieden, dass Versicherungsmaklerinnen und -makler nicht mit dem Begriff "unabhängig" werben dürfen, wenn sie wie branchenüblich eine Courtage von Versicherungsunternehmen erhalten. Die Richter bewerteten diese Aussage als wettbewerbsrechtlich irreführend. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV).
"Politisch und berufspraktisch hochproblematisch"
Der Vermittlerverband AfW kritisierte das Urteil. "Versicherungsmaklerinnen und -makler sind gesetzlich ausdrücklich als Sachwalter ihrer Kundinnen und Kunden definiert – sie stehen rechtlich auf der Seite der Verbraucher, nicht der Produktgeber. Dass diese gesetzlich verankerte Stellung durch eine rein auf eine vermeintliche Verbrauchererwartung bezogene, wettbewerbsrechtliche Betrachtung unterlaufen wird, ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar", so AfW-Vorstand Norman Wirth. "Das Urteil mag juristisch argumentierbar sein – politisch und berufspraktisch bleibt es hochproblematisch, weil es genau jene schwächt, die für unabhängige Finanz- und Versicherungsberatung und eine bedarfsgerechte Versorgung der Menschen stehen."
"Unabhängigkeit ist keine Frage der Berufsbezeichnung, sondern der Bezahlung", entgegnet Eller. "Dieses Urteil schafft Klarheit und schützt Verbraucherinnen und Verbraucher vor Täuschung durch irreführende Werbeversprechen." Sein Unternehmen Eller Consulting mit Sitz in Walddorfhäslach bei Stuttgart ist als Honorar-Finanzanlagenberater gemäß Paragraf 34h Gewerbeordnung (GewO) und Versicherungsberater gemäß Paragraf 34d Absatz 2 GewO tätig.
Weitere Richtersprüche
Das Urteil des OLG ist das dritte bekannte Urteil, nach dem Versicherungsmakler nicht mit ihrer Unabhängigkeit werben dürfen. Zuvor hatten auf Initiative des VZBV in ähnlich gelagerten Fällen die Landgerichte Bremen (Az.: 9 O 1081/22) und Köln (Az.: 33 O 219/24) zugunsten der Verbraucherschützer entschieden. Zudem hatte das OLG Köln 2024 geurteilt, dass ein Versicherungsmakler nicht gleichzeitig Versicherungsvermittlung sowie -beratung anbieten kann.
Auf diese Urteile hatte ein Rechtsgutachten im Auftrag des Maklerverbands BDVM zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit des Auftretens als "unabhängige Versicherungsmakler" Bezug genommen. Darin war Robert Koch, Professor für Bürgerliches Recht und Versicherungsrecht an der Universität Hamburg, im Kern zu diesem Ergebnis gekommen: Solange Versicherungsmakler ihr Gewerbe im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften (VVG, VersVermV und GewO) ausüben, sind sie in den Augen des angesprochenen Verkehrskreises (Versicherungsinteressenten bzw. Versicherungsnehmer) unabhängig und dürfen sich deshalb auch als "unabhängiger Versicherungsmakler" bezeichnen.
Kritik am Gutachten
Eller kritisiert auch dieses Gutachten. Da es im Auftrag eines Interessenverbands der Versicherungsmakler erstellt wurde, könne es "nicht als objektive wissenschaftliche Bewertung, sondern nur als vertretungsbezogene Rechtsmeinung gewertet werden, die den Standpunkt der Branche legitimieren soll".
Das Gutachten stütze sich "im Wesentlichen auf formale, gesetzliche Unabhängigkeit und juristische Systematik, nicht auf wirtschaftliche Realität oder Verbrauchererwartung". Kritisch sei vor allem die Annahme, dass Provisionen keinen relevanten Interessenkonflikt darstellten und Verbraucher den Begriff "unabhängig" nicht mit finanzieller Neutralität verbinden würden. (bm)













