Honorarberater: "Politiker sind vor der Provisionslobby eingeknickt"
Versicherungsmakler dürfen weiterhin frei wählen, ob sie auf Provisionsbasis arbeiten oder ihren Kunden eine Rechnung stellen. VDH-Chef Dieter Rauch kritisiert solche Mischmodelle. Eine klare Trennung von Honorar- und Provisionsberatung wäre ihm deutlich lieber gewesen.
Mit Blick auf die Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD in deutsches Recht wirft ein prominenter Vertreter der Honorarberater-Szene der Politik Versagen vor. "Man muss sich fremdschämen für die Politiker, die vor der Provisionslobby eingeknickt sind", sagt Dieter Rauch, Geschäftsführer des VDH, einem Dienstleister für Honorarberater.
Die IDD-Umsetzung werde nun doch nicht so verbraucherfreundlich ausfallen wie anfangs geplant. Dennoch sehe er in dem Gesetz "einen weiteren Sargnagel des für Berater betriebswirtschaftlich unsinnigen sowie für Verbraucher teuren und intransparenten Provisionssystems", so Rauch.
"Pseudo-Honorarberater"
Rauch stört sich vor allem daran, dass das im Gesetzentwurf noch vorgesehene Honorarannahmeverbot für Vermittler auf den letzten Metern gekippt wurde. Es hätte für eine klare Trennung gesorgt: Makler hätten ausschließlich auf Provisionsbasis arbeiten können, Versicherungsberater dagegen nur gegen Honorar. Mit dem jüngst verabschiedeten Gesetz ist es allerdings auch Vermittlern nach wie vor möglich, ihren Kunden eine Rechnung zu stellen.
Das ermöglicht die sogenannte Honorarvermittlung, die Rauch als "Mogelpackung" bezeichnet. "Ein Geschäftsmodell, das sich seit Längerem wie die Pest verbreitet und das mit Honorarberatung nichts zu tun hat", so der VDH-Chef. Praktiziert werde dies vorzugsweise von als "Pseudo-Honorarberater getarnten Vermittlern", die "ihre Policen gegen utopische Honorare meist über Factoring-Verträge verticken." Genau wie im Provisionsmodell erhält ein Honorarvermittler nur dann Geld, wenn er ein Produkt verkauft. Eine unabhängige Beratung sei so nicht möglich, ist Rauch überzeugt (FONDS professionell ONLINE berichtete).
"Letztes Aufbäumen der Provisionsindustrie"
Das Ermöglichen von Mischmodellen sieht Rauch als das "letzte Aufbäumen der Provisionsindustrie, leider zulasten der Verbraucher". Andere Branchenkenner wiederum betonen, dass das zeitweise geplante Honorarverbot für Makler gegen die Verfassung verstoßen hätte. Hans-Peter Schwintowski, der als Rechtsprofessor an der Berliner Humboldt-Universität lehrt, bezeichnete ein solches Verbot in einem Gutachten als "schwerstmöglichen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit der Versicherungsmakler". (bm)















