Viele Versicherungsvermittler sitzen im Moment auf glühenden Kohlen: Gebundene und Freie fiebern gemeinsam der Entscheidung des Bundestages entgegen, der jetzt das nationale Umsetzungsgesetz der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD beraten muss.

Denn der Regierungsentwurf hat es in sich: Als Beispiele seien nur das Fortbestehen des Provisionsabgabeverbotes oder das Honorarverbot für Makler genannt. Über letzteren hängt auch das Damoklesschwert, dass ihnen die Ausschließlichkeitsorganisationen der Versicherer künftig mit Verweis auf die Beratungspflicht der Assekuranz die Kunden abspenstig machen könnten.

Nach Angaben des AfW Bundesverbandes Finanzdienstleistung ist im Moment völlig offen, wie sich die die Abgeordneten der Großen Koalition hinsichtlich der genannten Punkte entscheiden werden. Die Gespräche zwischen CDU und SPD würden jetzt erst beginnen. Wann die entscheidende zweite und dritte Lesung im Bundestag stattfindet, ist aktuell noch nicht fix. Mehrere Branchenmedien melden aber unter Berufung auf informierte Kreise, dass der 22. Juni angedacht sei.

Meinungsstreit ohne Sieger
Daher war es den Verbänden wichtig, im Rahmen einer vom Wirtschaftsausschuss anberaumten öffentlichen Expertenanhörung ihre Standpunkte noch einmal vorzutragen. Dort prallten ihre Meinungen dann auf diejenigen der Verbraucherschützer – vor allem bei der geplanten strikten Trennung von Provisions- und Honorarberatung, wie der Pressedienst des Bundestages schreibt.

Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW, warnte die Abgeordneten vor drohenden Einkommensverlusten für Makler. Nach seinen Worten rechnet etwa die Hälfte der freien Vermittler mit Privatkunden gelegentlich auch Honorare ab. Von ihnen erwirtschafteten 20 Prozent auf diese Weise bis zu fünf Prozent ihres Umsatzes, weitere fünf Prozent sogar zwischen einem Viertel und der Hälfte: "Für unsere Mitglieder ist es wichtig, dass sie weiterhin Honorare beziehen können", fordert Rottenbacher.

In seiner schriftlichen Stellungnahme vor der Anhörung hatte der AfW mit harscher Kritik nicht gespart. Dem Gesetzentwurf liege offenbar die Vorstellung zugrunde, dass "Makler geld- und von Interessenskonflikten getriebene Egoisten" seien, denen eine "verbraucherorientierte Beratung nicht zugetraut werden kann und denen somit das Geschäftsfeld massiv beschnitten werden muss". Es werde ein Trugbild vom "guten" Honorarberater und vom "bösen" Versicherungsmakler vermittelt: "Diese implizit ausgesprochene Unterstellung weisen wir hiermit in aller Form für unsere Mitglieder zurück."

"Sittenwidrige Honorare"
Für den Verband Deutscher Versicherungsmakler beklagte dessen geschäftsführender Vorstand Hans-Georg Jenssen, dass sein Berufsstand künftig an die Provisionen der Anbieter "gekettet" werden solle, und stellte die europarechtliche Zulässsigkeit infrage. In der EU-Richtlinie werde dem nationalen Gesetzgeber zwar freigestellt, Provisionsgeschäfte generell zu verbieten, nicht aber, sie für bestimmte Branchen anzuordnen. Sinnvoller wäre es, meinte Jenssen, die Honorare der Versicherungsberater zu begrenzen, die gelegentlich "knapp an der Sittenwidrigkeit" lägen.

Für den Bundesverband der Verbraucherzentralen begrüßte dessen Vertreter Lars Gatschke die "klare Trennung" von Honorar- und Provisionsgeschäften. Das bisherige "Nischendasein" der Versicherungsberater sei eine Folge der "Rosinenpickerei" der Makler, die im Wettbewerb von "Mischmodellen" profitierten. Wesentlich im Sinne des Verbraucherschutzes sei, dass die Leistung der Berater "nicht verkaufsorientiert", sondern "ergebnisoffen" sei. (jb)