Kinder sollen bereits ab dem sechsten Lebensjahr Erfahrungen am Kapitalmarkt sammeln, lernen, wie Geldanlage funktioniert und welche Renditen sich mit Wertpapieren erzielen lassen. Das möchte die Mitglieder des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, umgangssprachlich die "Wirtschaftsweisen" genannt, fördern – und konkretisieren daher in ihrem jüngsten "Policy Brief" den Vorschlag für ein Kinderstartgeld aus dem Jahresgutachten 2023/24.

Mit dem Startgeld sollen staatlich finanziert monatlich etwa zehn Euro in einen ausgewählten Fonds eingezahlt werden. Nach Ansicht des Sachverständigenrates ist ein breit diversifiziertes Sondervermögen mit einem hohen Aktienanteil dafür am besten geeignet. Schließlich ermögliche ein solches Produkt bei einem langen Anlagehorizont eine solide Rendite bei geringem Risiko. Zudem soll das Kinderstartgeld zu mehr Wissen in Sachen Finanzen beitragen.

Praktisches Wissen fördern
"Die bisherigen Finanzbildungsprogramme haben, nicht nur in Deutschland, weniger zur Stärkung der Finanzkompetenz in der Bevölkerung beigetragen als erhofft", erklärt Ulrike Malmendier, Mitglied im Sachverständigenrat. Anders als bisherige Maßnahmen ziele das vorgeschlagene Kinderstartgeld darauf ab, Finanzverhalten durch das Lernen aus Erfahrungen zu stärken, statt ein theoretisches Wissen zu fördern. "Werden bereits jüngere Kinder in das Programm aufgenommen, wirkt das Startgeld auch auf die Finanzkompetenz der Eltern, da sie zunächst die Kapitalanlage für ihre minderjährigen Kinder übernehmen", so Malmendier.

Der Sachverständigenrat schlägt vor, dass das Startgeld alle Kinder ab dem sechsten Geburtstag automatisch erfassen soll. Ein kleiner monatlicher Betrag genüge, da mit dem Programm in erster Linie praktisches Wissen erworben werden soll. Das Startgeld habe nicht den Zweck, vorrangig dem Vermögensaufbau zu dienen.

Verschiedene Finanzzyklen erleben
Bei der Auswahl eines Sondervermögens sollen nur registrierte UCITS-Fonds berücksichtigt werden, die sich an Kleinanleger richten und eine einfache, sichere Anlagemöglichkeit in Aktien, Anleihen und andere Wertpapiere bieten, so der Sachverständigenrat. Die Anspardauer müsse hinreichend lang sein, damit Kinder und ihre Eltern verschiedene Finanzzyklen erleben können. 

Während der Ansparphase sollen Auszahlungen grundsätzlich nicht zulässig sein. Mit Erreichen der Volljährigkeit soll die angesparte Summe ohne Zweckbindung ausgezahlt werden können. Durch eine bildungspolitische Begleitung des Programms an Schulen und über altersgerechte Finanzbildungskurse könnte die Wirkung des Kinderstartgelds auf die Finanzkompetenz noch gestärkt werden, glaubt der Sachverständigenrat. (am)