Rund 28.000 geschädigte Anleger der Future Business KGaA (Fubus) können im Frühjahr 2018 mit einer ersten Quotenzahlung von fünf bis sechs Prozent ihrer Forderungen rechnen. Das teilte Bruno Kübler, der Insolvenzverwalter des 2013 kollabierten Emissionshauses, am Dienstag mit.

Die Fubus stand im Zentrum der Infinus-Gruppe, die Zehntausende Anleger um Hunderte Millionen Euro geprellt haben soll. Gegen sechs Topmanager des Konglomerats läuft seit gut zwei Jahren ein Strafverfahren vor dem Landgericht Dresden (FONDS professionell ONLINE berichtete).

Streit um den "Gemeinsamen Vertreter" verzögert Auszahlung
Dass Kübler das Geld nun auszahlen kann, ist einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu verdanken (Az.: IX ZR 260/15). Ursprünglich wollte Kübler diese Abschlagzahlung bereits im Jahr 2016 veranlassen. Allerdings hatte 2014 ein Anleihegläubiger Klage gegen die Wirksamkeit der Bestellung eines "Gemeinsamen Vertreters" in einer der Fubus-Gläubigerversammlungen erhoben. Der klagende Anleger wollte die Wahl eines solchen Vertreters für seine Anleihe für nichtig erklären lassen. "Hätte der Kläger obsiegt, wären unter Umständen auch die Wahlen des Gemeinsamen Vertreters in anderen Anleihen für nichtig erklärt geworden", heißt es in der Mitteilung des Insolvenzverwalters.

Kübler habe sich deshalb gezwungen gesehen, das Ergebnis der Klage abzuwarten, weil Abschlagzahlungen nach dem Schuldverschreibungsgesetz nur an den Gemeinsamen Vertreter erfolgen dürfen. Dieser verteilt das Geld dann an die Anleger weiter.

"Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist ein Sieg für die Gläubiger", sagt Kübler. "Hätte der BGH anders entschieden, hätten die betreffenden Gläubigerversammlungen wiederholt werden müssen. Die Folge wären neue Kosten für die Gesamtheit der Gläubiger und weitere erhebliche Verzögerungen gewesen."

Der Insolvenzverwalter konnte rund 150 Millionen Euro sichern
Kübler musste für diese Entscheidung durch alle Instanzen gehen. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht Dresden dem Kläger noch Recht gegeben. Der Insolvenzverwalter war jedoch davon überzeugt, dass diese Entscheidung falsch war – und hatte daher den BGH angerufen. Dieser bestätigte Küblers Rechtsauffassung und wies die Klage ab. Nun steht der sogenannten "Abschlagsverteilung" nichts mehr entgegen.

Das Fubus-Insolvenzverfahren gehört mit einer Schadenssumme von weit über einer Milliarde Euro zu den größten Anlegerbetrugsfällen der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Bislang konnte Kübler insgesamt rund 150 Millionen Euro zur Masse ziehen, teilt die Kanzlei mir. Diese Summe setze sich zusammen aus Rückkäufen von Lebens- und Rentenversicherungen, Erlösen aus Immobilienverkäufen, der Einziehung von Bankbeständen, dem Verkauf von Edelmetallen und der Auflösung eines Fondsdepots.

Kübler rechnet damit, dass die Fubus-Gläubiger in Summe rund 20 Prozent ihres Geldes zurückerhalten werden. Das Insolvenzverfahren dürfte sich jedoch noch über mehrere Jahre hinziehen. (bm)