Infinus: Sechs Manager zu hohen Haftstrafen verurteilt
Nach gut zweieinhalb Jahren Prozess hat das Landgericht Dresden die Urteile gegen sechs Infinus-Macher gesprochen. Die einstigen Topmanager sollen bis zu acht Jahre ins Gefängnis – und haben bereits angekündigt, in Revision zu gehen.
Das langerwartete Urteil im Strafprozess gegen sechs Manager der Firmengruppe um Future Business (Fubus) und Infinus sind gefallen. Damit zieht das Landgericht Dresden einen ersten Schlussstrich unter einen der größten Anlageskandale der bundesdeutschen Geschichte. Als endgültig ist das Urteil jedoch noch nicht anzusehen: Die Angeklagten hatten bereits angekündigt, in Revision zu gehen.
Die Infinus-Gruppe war im November 2013 kollabiert, nachdem die Staatsanwaltschaft Dresden das Konglomerat in einer bundesweiten Razzia hochgehen ließ. Mehr als 40.000 Anleger hatten zu diesem Zeitpunkt gut eine Milliarde Euro bei verschiedenen Emissionshäusern des Konzerns investiert. Um das ohnehin aufwendige Verfahren nicht zusätzlich aufzublähen, beschränkte sich die Staatsanwaltschaft auf die Jahre seit 2011, die Anklage belief sich daher "nur" auf ein Anlagevolumen von 312 Millionen Euro von etwa 22.000 Investoren.
FONDS professionell hatte wenige Wochen vor dem Eingreifen der Staatsanwaltschaft von den "rätselhaften Gewinnen" des Finanzkonglomerats berichtet. Die Ergebnisse der Firmengruppe waren augenscheinlich jahrelang durch intransparente, konzerninterne Geschäfte mit Edelmetallsparplänen und Lebensversicherungen aufgebläht.
Viereinhalb bis acht Jahre Haft
Die Kammer unter dem Vorsitzenden Richter Hans Schlüter-Staats verurteilte Jörg B., den Gründer der Unternehmensgruppe, zu acht Jahren Haft. Rudolf O., Ex-Vorstand einer wichtigen Infinus-Gesellschaft, soll für sechs Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. In beiden Fällen folgte der Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Kewan K. und Andreas K., zwei weitere ehemalige Infinus-Vorstände, wurden zu sechs beziehungsweise viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das sind einige Monate weniger, als Oberstaatsanwalt Arnulf Berner vor einem Monat gefordert hatte.
Siegfried B., der Hausanwalt der weitverzweigten Firmengruppe und Aufsichtsrat zahlreicher Gesellschaften, soll fünf Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Bei Jens P., dem Chef des früheren Haftungsdachs der Gruppe, sind es fünf Jahre und vier Monate. In diesen beiden Fällen ging der Richter jeweils zwei Monate über das vom Staatsanwalt geforderte Strafmaß hinaus.
Fünf der sechs Männer warf die Staatsanwaltschaft gemeinschaftlichen Betrug im besonders schweren Fall sowie gemeinschaftlichen Kapitalanlagebetrug vor. Andreas K. war wegen Beihilfe zu diesen Taten angeklagt. Die Verurteilten saßen teils mehr als zwei Jahre in Untersuchungshaft. Diese Zeit wird auf die Haftstrafe angerechnet.
"Es gab keine schwarzen Kassen"
Die Verteidiger des Hauptangeklagten Siegfried B. hatten Mitte Juni gefordert, ihren Mandanten freizusprechen. Es sei nicht gelungen, den Beweis zu führen, dass sich die Angeklagten vorsätzlich verabredet hätten, die Anleger zu betrügen. Dieser Nachweis müsse im Strafrecht aber gelingen.
"Es gab keine schwarzen Kassen, keine Urkundenfälschung, auch die Bilanzen haben bis dato jeder Überprüfung standgehalten", so Verteidiger Ulf Israel damals (FONDS professionell ONLINE berichtete). Die Mittel seien "immer prospektgemäß" angelegt worden. Selbst der von der Staatsanwaltschaft bestellte Gutachter habe festgestellt, dass sich keiner der Beschuldigten über Gebühr an dem Konzern bereichert habe. Und dass die Firmengruppe "bilanzielle Gestaltungsmöglichkeiten ausgenutzt" habe, wie es im Plädoyer der Staatsanwaltschaft hieß, sei kein Verbrechen. "Diese Möglichkeit steht jedem Unternehmen offen", betonte Israel. Er und die anderen Verteidiger hatten bereits angekündigt, Revision einzulegen. (bm)