Das ohnehin komplexe und langwierige Insolvenzverfahren der Infinus-Muttergesellschaft Future Business KGaA (Fubus) droht sich weiter in die Länge zu ziehen: Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat den Bestellungsbeschluss eines "gemeinsamen Vertreters" einiger Fubus-Gläubiger für nichtig erklärt. Falls das Urteil Bestand hat und auf weitere Fälle ausstrahlt, müssten Dutzende gemeinsame Vertreter neu gewählt werden – ein in der deutschen Rechtsgeschichte bislang wohl einmaliger Fall.

Die Institution des gemeinsamen Vertreters wurde geschaffen, um die Stimmen zahlreicher Gläubiger zu bündeln und so dabei zu helfen, ein komplexes Insolvenzverfahren zu beschleunigen. Weil Fubus seine Orderschuldverschreibungen (OSV) jedoch in zig Serien begeben hatte, stand nicht nur ein gemeinsamer Vertreter zur Wahl. Vielmehr mussten die Infinus-Anleger für jede einzelne Tranche separat abstimmen.

Versammlung muss womöglich wiederholt werden
Dies sollte zunächst in einer Massen-Veranstaltung aller OSV-Gläubiger am 13. Mai 2014 geschehen. Diese Sitzung musste ein Richter wegen Turbulenzen jedoch unterbrechen (FONDS professionell ONLINE berichtete). Die Wahlen der gemeinsamen Vertreter der OSV-Gläubiger mussten dann in Hunderten Einzelsitzungen am Dresdener Amtsgericht fortgeführt werden, unter anderem am 22. Juli 2014. Das Ergebnis dieser Versammlung hat das OLG nun in seinem Urteil vom 9. Dezember für nichtig erklärt. Die Richter bemängelten unter anderem, dass der Termin für die Fortsetzung der Gläubigerversammlung lediglich unter www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht worden war.

Es besteht daher die Möglichkeit, dass diese Versammlung wiederholt werden muss. Dies teilte Rechtsanwalt Christian Gloeckner, der am 22. Juli 2014 zum gemeinsamen Vertreter dieser OSV-Serie gewählt wurde und der als Nebenintervenient in dem Prozess auftritt, gegenüber FONDS professionell ONLINE mit. Ob das tatsächlich der Fall ist, muss die Revision beim Bundesgerichtshof am 11. Januar zeigen – das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

"Tausende Anleger betroffen"
Bestätigt der BGH das Urteil, kommt auf die Justizmühle viel Arbeit zu. "Die zur Unwirksamkeit/Nichtigkeit führenden Gründe sind auf eine Vielzahl von Parallelfällen übertragbar; Tausende Anleger dürften betroffen sein", teilte die Kanzlei Mattil & Kollegen aus München mit, die das OLG-Urteil erstritten hat. Sie prüfe derzeit die Anfechtbarkeit weiterer Bestellungsbeschlüsse sowie etwaige Amtshaftungsansprüche gegen die Rechtspflegerin des Amtsgerichts Dresden.

Kanzleichef Peter Mattil hatte Gloeckner und Fubus-Insolvenzverwalter Bruno Kübler schon im vergangenen Jahr scharf angegriffen (FONDS professionell ONLINE berichtete). Er hält generell wenig vom Amt des gemeinsamen Vertreters, weil Anleger durch ihn Mitspracherechte verlören.

"Zahlung gegebenenfalls hinterlegen"
Unterdessen wandte sich Insolvenzverwalter Kübler an die Gläubiger: "Angesichts der durch die Entscheidung des OLG Dresden in dem geschilderten Einzelfall entstandenen formalen Unsicherheit kann ich nur dringend davon abraten, unter Berufung auf das OLG Dresden nun mehr weitere Klagen auszulösen. Daraus würden für klagende Gläubiger keine Vorteile, sondern allenfalls zusätzliche Kosten entstehen."

Kübler verwies darauf, dass wegen des Urteils nun unklar sei, ob die für 2016 vorgesehene Abschlagszahlung an den gemeinsamen Vertreter oder direkt an die Gläubiger zu leisten sei. "Vor Rechtskraft dieses Gerichtsverfahrens sehe ich mich daher gehindert, den Gläubigern dieser Serie die Abschlagsquote auszuzahlen. Stattdessen muss ich diese Zahlung gegebenenfalls hinterlegen." (bm/jb)