Das Landgericht Dresden hat den ehemaligen Wirtschaftsprüfer der insolventen Firmengruppe um Infinus und Future Business zur Schadenersatzzahlung an einen Anleger verurteilt. Der Angeklagte hatte über Jahre hinweg die Bilanzen und Jahresabschlüsse verschiedener Gesellschaften der Infinus-Gruppe geprüft und jeweils uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt.

"Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass die Jahresabschlüsse fehlerhaft erstellt worden sind und der Wirtschaftsprüfer die Testate ausgestellt hat, obwohl ihm die Fehlerhaftigkeit positiv bekannt war", teilt die Münchner Kanzlei Mattil mit, die das Urteil erstritten hat (Az. 9 O 2762/16).

"Leichtfertige und gewissenlose Verletzung von Berufspflichten"
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Selbst wenn die Klage in der nächsten Instanz scheitern sollte, darf dieses Ergebnis aber schon als Achtungserfolg gelten: Dass ein Wirtschaftsprüfer in Fällen von Anlagebetrug verurteilt wird, kommt nämlich sehr selten vor. Auch im Fall Infinus seien andere ähnlich gelagerte Klagen von vornherein abgewiesen worden, teilte Kanzleiinhaber Peter Mattil auf Anfrage von FONDS professionell ONLINE mit.

"Es ist nicht einfach, eine Haftung eines Wirtschaftsprüfers aus unerlaubter Handlung und sittenwidriger Schädigung zu begründen und durchzusetzen", betont Rechtsanwältin Eva-Maria Ueberrück, die das Urteil erstritten hat. Das Gericht habe bei dem Wirtschaftsprüfer eine "leichtfertige und gewissenlose Verletzung von Berufspflichten" erkannt.

Zehntausende geschädigte Anleger
Mehr als 40.000 Anleger hatten in Summe mehr als eine Milliarde Euro bei diversen Gesellschaften der weit verzweigten Infinus-Gruppe investiert. Die Staatsanwaltschaft Dresden nahm das Konglomerat im November 2013 hoch, weil sie ein Schneeballsystem vermutete. Unter anderem hatte die Infinus-Muttergesellschaft Future Business ihre Bilanzen mit konzerneigenen Geschäften mit Edelmetallsparplänen aufgehübscht. FONDS professionell deckte diese Geschäfte in Ausgabe 3/2013 auf, wenige Wochen vor der bundesweiten Razzia gegen das Unternehmen.

Das Landgericht Dresden verurteilte sechs ehemalige Topmanager und Aufsichtsräte des Konzerns im Juli dieses Jahres nach einem langwierigen Prozess zu hohen Haftstrafen. Die Angeklagten legten allerdings umgehend Revision ein, die Urteile sind daher noch nicht rechtskräftig. Sie zeigten sich von ihrer Unschuld überzeugt. Ein Argument: Sie hätten stets auf die Aussage ihres Wirtschaftsprüfers vertraut, dass die beanstandete Buchführung korrekt war. Umso interessanter ist es, dass genau dieser Prüfer nun zu Schadenersatz verurteilt wurde. (bm)