Abgeltungsteuer: DAI wettert gegen Wegfall des Bestandsschutzes
Der Fiskus kann ab 2018 auch Gewinne von Fonds besteuern, die die vor 2009 erworben wurden. Der sogenannte Bestandsschutz wird nämlich kippen – zum Verdruss des Deutschen Aktieninstituts, das schädliche Auswirkungen auf die Anlegerkultur fürchtet.
Ab 2018 gelten bei der Besteuerung von Investmentfonds neue Regeln. Eine der bisher wenig beachteten Änderungen betrifft den Fondsaltbestand vermögender Sparer – zu deren deutlichen Nachteil: Der mit Einführung der Abgeltungsteuer eigentlich zugesagte Bestandsschutz für Fondsanteile, die vor 2009 erworben wurden, soll kippen. Das Deutsche Aktieninstitut (DAI) befürchtet nun, dass Berlin auch den Bestandsschutz für Aktien streichen werde, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet.
Zum Hintergrund: Bis zur Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 wurden realisierte Veräußerungsgewinne bei Aktien und Anleihen wie auch bei Zertifikaten und Investmentfonds mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, wenn zwischen Kauf- und Verkaufszeitpunkt weniger als zwölf Monate verstrichen waren. Wer die Wertpapiere länger als ein Jahr hielt, konnte realisierte Veräußerungsgewinne bis dato steuerfrei vereinnahmen. Seit Einführung der Abgeltungsteuer am 1. Januar 2009 gilt eine generelle Besteuerung von realisierten Veräußerungsgewinnen in Höhe von 25 Prozent. Gleichzeitig aber wurde ein Bestandsschutz für "Alt-Anteile" eingeräumt, die in Bezug auf ihre Wertsteigerung vom Privatanleger weiterhin steuerfrei verkauft werden können.
Ab 2018 greift dann der Fiskus auf alle Gewinne zu – gleichgültig, wann ein Anleger Fondsanteile erworben hat. Vielmehr müssen automatisch 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag plus gegebenenfalls Kirchensteuer von dem Gewinn abgeführt werden, der seit Anfang 2018 im Fonds entstanden ist. Um den Ärger von Kleinanlegern gering zu halten, hat der Gesetzgeber eine Freigrenze von 100.000 Euro zugesagt. In dieser Höhe bleiben die Gewinne aus dem Altbestand, der Ende 2017 als neu angeschafft gilt, steuerfrei (lesen Sie dazu auch den Kommentar "Steuernachteile für Fonds, und keiner geht auf die Barrikaden?" von FONDS professionell-Herausgeber Hans Heuser):
DAI sieht Gesetz sehr kritisch
Die FAZ führt dazu weiter aus, das Vorgehen der Regierung nähre nun Spekulationen, dass auch der Bestandsschutz für Aktien, die vor 2009 angeschafft wurden, ausgehebelt werde. Steuerexperten sehen dafür zwar keine Anzeichen. Das DAI ist aber dennoch beunruhigt und sieht daher die Abschaffung des Bestandsschutzes für die Fondsanlage sehr kritisch.
"Bestandsschutz muss Bestandsschutz bleiben. Darauf muss sich der Anleger verlassen können", sagt Norbert Kuhn, Fachmann für Steuerfragen beim DAI.
Dass die Politiker sich über ausdrückliche Zusagen aus dem Jahr 2008 jetzt bei der Fondsanlage hinwegsetzen und als Trostpflaster einen Freibetrag von 100.000 Euro für steuerfreie Gewinne verabreichen, hält er der FAZ zufolge für ein schädliches Signal. "Für die Aktien- und Wertpapierkultur in Deutschland wäre es vielmehr richtig, das Versprechen des Bestandsschutzes zu halten und die ohnehin bestehende steuerliche Diskriminierung von Aktien zu beseitigen, statt neue Hemmnisse einzuführen", mahnt Kuhn. (jb)
Eine ausführliche Darstellung dieser Problematik bietet der Artikel "15 Prozent auf alles" in der Heftausgabe 3/2016 von FONDS professionell. FONDS professionell KLUB-Mitglieder können den Beitrag auch hier im E-Magazin abrufen.