Der Nationalrat, das Unterhaus des Schweizer Parlaments, hat einen Vorschlag abgeschwächt, der eine feste Obergrenze für die Vergütungen von Top-Managern der größten Banken des Landes – etwa der UBS – vorsah.

Im März hatte der Ständerat – das Oberhaus, das sich aus Vertretern aller Kantone zusammensetzt – für einen Gesetzentwurf gestimmt, der die Gehälter von Spitzenbankern auf drei bis fünf Millionen Franken (rund 3,2 bis 5,3 Mio. Euro) pro Jahr deckeln sollte. Doch dieser Entwurf wurde nun in einer Kommission des Nationalrats entscheidend geändert, wie eine Erklärung des Parlaments zeigt. Damit ist eine feste Obergrenze so gut wie vom Tisch.

Politische Brisanz nach Credit-Suisse-Krise
Die Vergütung von Bankchefs ist in der Schweizer Politik seit Jahren ein heiß diskutiertes Thema – verstärkt seit dem Kollaps der Credit Suisse. Finanzministerin Karin Keller-Sutter hatte auch die Vergütung von UBS-Chef Sergio Ermotti kritisiert.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats strich die fixe Gehaltsgrenze aus dem Gesetzestext. Stattdessen soll es künftig heißen, dass "variable Vergütungen" nicht ausbezahlt werden dürfen, "wenn der Geschäftserfolg ausbleibt".

Abschwächung dürfte bleiben
Die Entscheidung bedeutet, dass die Abgeordneten voraussichtlich nur noch über die entschärfte Fassung abstimmen werden – es sei denn, es wird kurzfristig ein Gegenvorschlag eingebracht. Die Abstimmung im Parlament könnte bereits im kommenden Monat erfolgen. (mb/Bloomberg)