KI-Verordnung: So sollen Vermittler kontrolliert werden
Mit dem "Artificial Intelligence Act" reguliert die EU den Einsatz künstlicher Intelligenz. Die Verordnung gilt auch für gewerbliche Vermittler. Nun wird klarer, wer voraussichtlich kontrollieren wird, ob Vermittler die Vorgaben einhalten.
Das Bundeskabinett hat am 12. Februar 2026 die nationale Ausgestaltung der Aufsicht zur Umsetzung der europäischen KI-Verordnung ("EU AI Act") beschlossen. Vorgesehen ist eine "schlanke" Struktur, bei der die Überwachung der KI-VO grundsätzlich an bestehende Fach- und Marktaufsichten angebunden wird, anstatt eine neue zentrale Sonderbehörde zu schaffen. Das berichtet der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung, der zugleich den pragmatischen Ansatz des Gesetzgebers begrüßt.
Die KI-Verordnung ist im August 2024 in Kraft getreten und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Erste Vorschriften, insbesondere zu sogenannten verbotenen KI-Praktiken, sind bereits anwendbar (FONDS professionell ONLINE berichtete ausführlich). Weitere zentrale Pflichten greifen stufenweise, unter anderem Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme sowie umfangreiche Governance-, Dokumentations- und Konformitätsanforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme. Die Verordnung folgt einem risikobasierten Ansatz und unterscheidet zwischen unzulässigen, hochriskanten sowie KI-Systemen mit begrenztem oder geringem Risiko.
IHKen und Gewerbeämter übernehmen wohl KI-Aufsicht
Für gewerbliche Versicherungs-, Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler bedeutet die nun gewählte Lösung laut AfW, dass die KI-Aufsicht voraussichtlich bei den jeweils bereits zuständigen Gewerbeaufsichtsbehörden angesiedelt wird. Bei den Versicherungsvermittlern sind das die Industrie- und Handelskammern, bei den beiden anderen Gruppen die landesrechtlich bestimmten Behörden, häufig auch die IHKen oder auch die Gewerbeämter.
"Es ist richtig, keine zusätzliche Sonderaufsicht für kleine und mittlere Vermittlerunternehmen aufzubauen", erklärt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW. "Die Anbindung an bestehende gewerberechtliche Strukturen ist sachgerecht und vermeidet neue Bürokratie. Gleichzeitig brauchen wir eine bundesweit möglichst einheitliche Auslegung, damit kein Flickenteppich entsteht."
DSGVO gilt unverändert
Der Verband betont aber, dass die KI-Verordnung neben bestehende Regelwerke tritt und diese nicht ersetzt. Insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bleibt uneingeschränkt anwendbar – zuständig sind weiterhin die jeweiligen Landesdatenschutzbehörden. Unternehmen, die KI einsetzen, unterliegen somit parallel sowohl den Anforderungen der KI-VO als auch denen der DSGVO. "Die KI-Verordnung darf nicht zu unkoordinierten Mehrfachprüfungen führen", so Wirth weiter. "Wenn Gewerbeaufsicht und Datenschutzaufsicht nebeneinander prüfen, braucht es klare Abgrenzungen und abgestimmte Maßstäbe. Rechtssicherheit ist für unsere Mitglieder entscheidend."
Das vom Kabinett beschlossene Gesetz wird nun in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Der Vermittlerverband hält die nationale Umsetzung der Verordnung noch im laufenden Jahr für wahrscheinlich. Unabhängig davon gelten die materiellen Anforderungen der KI-Verordnung bereits unmittelbar beziehungsweise werden in den kommenden Monaten verbindlich. (fp)















