Die Spitzen der Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD haben am Donnerstag (9.10.) auf einer gemeinsamen Sitzung einige Streitpunkte der vergangenen Wochen ausgeräumt und sich auf die schlussendliche Umsetzung von Gesetzesvorhaben des Koalitionsvertrags geeinigt. Dazu zählt mehr Geld für die Verkehrsinfrastruktur, die neue Grundsicherung statt des Bürgergeldes – und ein Rentenpaket mit dem Start der Riester-Reform und der Aktivrente.

Zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge findet sich im Koalitionsbeschluss in den Zeilen 90 und 91 nur ein bescheidener Satz: "Als zusätzlicher Teil der Rentenreform wird die Reform der privaten Altersvorsorge (Nachfolge-Riester) noch in 2025 im Kabinett beschlossen", heißt es dort. 

Comeback des Altersvorsorgedepots?
Das klingt gar nicht so aufregend. Doch es bedeutet, dass das in der vergangenen Legislaturperiode vom FDP-geführten Bundesministerium der Finanzen (BMF) konzipierte Altersvorsorgedepot zügig wieder aufleben könnte. Die geplante Frühstart-Rente hingegen soll "so schnell wie möglich" abgeschlossen werden. Noch in diesem Jahr soll sich das Kabinett auf Eckpunkte einigen. Das Gesetz wird rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.  

"Jetzt scheint die wichtigste Reform Vorrang zu bekommen, mit deren Hilfe die Rentenlücke von 50 Millionen Menschen zwischen 18 und 66 Jahren verkleinert wird", sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI. Genau dafür hat sich der Verband eingesetzt. "Zur Umsetzung liegt das Altersvorsorgedepot in der Schublade", so Richter.

Aktivrente ab Jahreswechsel
Die sogenannte Aktivrente, mit der Bürger laut Koalitionsvertrag im Rentenalter 2.000 Euro im Monat steuerfrei dazuverdienen können, soll schon am kommenden Mittwoch (15.10.) im Kabinett beschlossen werden und zum Jahreswechsel in Kraft treten. Die Aktivrente soll dafür sorgen, dass Menschen freiwillig länger arbeiten, um dem Fachkräftemangel zu begegnen

Hierbei ist wichtig, dass ein sogenannter Progressionsvorbehalt für die Aktivrente nicht gilt. Rentner müssen also nicht fürchten, dass ihr Hinzuverdienst zu einem höheren Gesamtsteuersatz führt. Damit entgehen dem Bund aber Steuern. Laut dem Gesetzesentwurf zur Aktivrente, der dem "Handelsblatt" nach eigenen Angaben vorliegt, belaufen sich die geschätzten Steuerausfälle auf 890 Millionen Euro pro Jahr. (am/jb)