Kombirente: Verbraucherschützer verlieren Rechtsstreit vor BGH
Die Axa und die Verbraucherzentrale Hamburg stritten über die Einstufung einer Unfall-Kombirente als unkündbare Berufsunfähigkeitspolice. Der Bundesgerichtshof schlug sich nun auf die Seite des Versicherers, nachdem die Vorinstanz anders entschieden hatte.
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat am 11. Dezember vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen langjährigen Rechtsstreit gegen die Axa verloren. Das berichten die Verbraucherschützer selbst. Das Urteil (Az.: IV ZR 498/21) liegt aber noch nicht schriftlich vor, daher sind keine Details zur Urteilsbegründung bekannt.
Der Streit, dem die Verbraucherzentrale "rechtsgrundsätzliche Bedeutung" beimaß, drehte sich um die Einstufung einer Unfall-Kombirente, die im Versicherungsfall, wenn ein Unfall oder eine schwere Krankheit zur Invalidität des Versicherten führen, eine lebenslange monatliche Rente zwischen 500 und 3.000 Euro zahlt.
BU oder nicht?
Die Verbraucherschützer stufen die Police nicht vorrangig als eine Unfallversicherung ein, da sie Komponenten einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) besitzt. Daher dürfe sie seitens des Versicherers nicht ohne besonderen Grund vorzeitig beendet werden. Das sieht die Axa anders und hat 2018 rund 17.500 Kombirenten gekündigt, die zwischen 2006 und 2010 abgeschlossen wurden, weil sie die mitunter lebenslangen Zahlungen nicht mehr leisten möchte. Der BGH ist nun, im Gegensatz zum Oberlandesgericht Köln als Vorinstanz, nicht der Meinung der Verbraucherzentrale, sondern der Sicht der Axa gefolgt. (jb)