Erneut hat ein Gericht PKV-Beitragserhöhungen für unwirksam erklärt. Dem Landgericht Frankenthal (externer Link) waren die Begründungen nicht plausibel genug. Daher entschied es mit Urteil vom 16. März 2023, dass die Continentale zur Rückzahlung unzulässiger Beitragsanpassungen verpflichtet ist (Az.: 3 O 354/21 – nicht rechtskräftig). Zugleich muss der Versicherer die finanziellen Vorteile ersetzen, die er durch die unrechtmäßigen Beitragserhöhungen gezogen hat.

"Die Entwicklung vor den Gerichten zeigt, dass es sich lohnt, eine Rückforderungsklage einzureichen, da die Begründungsschreiben oftmals unzureichend erfolgt sind", sagt Rechtsanwalt Alexander Fabritius von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann (AKH-H) in Esslingen, der das Urteil erstritten hat. Es ist eine weitere Entscheidung, die AKH-H zu diesem Thema vorangetrieben hat. Im Vorjahr war man vor dem Landgericht Verden in der gleichen Sache gegen die Süddeutsche Krankenversicherung (SDK) erfolgreich.

Formale Begründungen reichen nicht aus
Auch diesmal sei die Beitragserhöhung aus formellen Gründen unwirksam gewesen, weil das Begründungsschreiben zur Beitragserhöhung nicht den gesetzlichen Voraussetzungen entsprach (nach Paragraf 203 VVG; externer Link), so das Frankenthaler Landgericht. Eine bloße, floskelhafte Begründung reiche nicht aus. Vielmehr müsse dem Versicherten konkret mitgeteilt werden, dass ein vorab festgelegter Schwellenwert, der die Beitragserhöhung rechtfertigt, überschritten wurde. Die Continentale wollte auf Nachfrage von FONDS professionell ONLINE keine Stellung zum Urteil nehmen. 

Hintergrund: In der PKV muss erst einer von zwei Schwellenwerten überschritten werden, ehe die Beiträge erhöht werden dürfen. Die Leistungsausgaben steigen mehr als zehn Prozent gegenüber der Kalkulation, oder die statistische Sterblichkeit sinkt über fünf Prozent gegenüber der verwendeten Sterbetafel. Beide Faktoren lösen Beitragssprünge aus und heißen deswegen auch "auslösende Faktoren". Solange diese Faktoren nicht anschlagen, bleibt der Beitrag stabil – oft über Jahre. Ist der Grenzwert erreicht, werden mit der neuen Beitragskalkulation auch Anpassungen aus den Vorjahren nachgeholt.

Bundesgerichtshof hat im Prinzip schon alles ausgeurteilt
Oftmals findet sich in Beitragsschreiben nur der bloße Hinweis auf einen allgemeinen Anstieg der medizinischen Kosten. "Dies ist jedoch unwirksam", sagt Fabritius mit Verweis auf einschlägige BGH-Urteile. So muss der Kunde die Beitragsanpassung nachvollziehen können, sagt der BGH in einem Urteil vom 16. Dezember 2020 und hat entschieden, wann die Begründung einer Beitragserhöhung formal falsch und damit unwirksam ist (Az.: IV ZR 314/19 – externer Link).

Der Versicherer muss demnach aber nicht mitteilen, in welcher Höhe sich diese Rechnungsgrundlage verändert hat. Er muss auch nicht die Veränderung weiterer Faktoren, welche die Prämienhöhe beeinflusst haben, wie den Rechnungszins, angeben.  

Grundsätzlich gilt, dass Versicherer Beitragserhöhungen plausibel und ausführlich begründen müssen, entschied der BGH mit Urteil vom 21. Juli 2021 (Az.: IV ZR 191/20 – externer Link) und vom 23. Juni 2021 (Az.: IV ZR 250/20 – externer Link). Tenor: Eine nur allgemeine formelhafte Mitteilung erfüllt die Voraussetzungen für eine wirksame Erhöhung nicht. (dpo)